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Keine Einkünfte wegen Corona

Diese Rechnungen können ausgesetzt werden

Eine Frau studiert eine Rechnung
Eine Frau studiert eine Rechnung. Während der Coronakrise ist es möglich, Kosten zu senken Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

2. April 2020, 4:53 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet gehören zur Grundversorgung. Wer jetzt wegen der Corona-Krise knapp bei Kasse ist, hat das Recht, seine Kosten vorübergehend zu senken.

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Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus führen bei vielen zu Einbußen beim Einkommen. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitnehmer leiden unter Einnahmeausfällen. Allerdings soll niemand jetzt von Leistungen der Grundversorgung abgeschnitten werden. Das heißt: Wer wegen der Corona-Pandemie kein Geld für Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet hat, kann die Zahlung der Rechnung vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Dieses Recht gilt für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden. Die Zahlungen werden aber nicht erlassen, sondern nur aufgeschoben. Heißt, Sie können Sie zu einem späteren Zeitpunkt, nach Ende der Krise bezahlen.

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Rechnung wegen Corona aussetzen – was Sie beachten müssen

Wichtig zu beachten: Verbraucher müssen ausdrücklich darauf hinweisen, dass ihre Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise bestehen. Sie müssen also auch darlegen können, dass ihnen ein angemessener Lebensunterhalt durch die Corona-Krise nicht mehr möglich wäre, wenn sie zusätzlich für Strom, Gas, Wasser, Internet oder Telefon zahlen. Betroffene sollten sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen.

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