1. Februar 2024, 11:46 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Vermutlich hat es der eine oder andere von uns schon einmal erlebt. Die Flasche kommt immer wieder aus dem Pfandflaschenautomaten, nachdem man sie auf das Band gelegt hat. Auf dem Display erscheint der Schriftzug „Flasche nicht im Sortiment“. Das ist zwar ärgerlich, kann aber vermieden werden.
Egal, ob am Pfandflaschenautomaten oder beim Personal – manchmal nimmt der Supermarkt die Pfandflaschen nicht an. Angeblich würde diese Firma nicht geführt, heißt es dann. Das Verpackungsgesetz besagt, dass alle Supermärkte ab 200 Quadratmetern Größe alle Einwegflaschen annehmen müssen – sofern sie diese auch generell verkaufen. Aber warum gilt das nicht für Mehrwegflaschen? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Einwegflaschen und Mehrwegflaschen? myHOMEBOOK klärt auf.
Woran man Einwegflaschen erkennt
Einwegflaschen müssen laut Verpackungsgesetz „vor dem Inverkehrbringen dauerhaft, deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle als pfandpflichtig“ gekennzeichnet werden. Bisher gibt es allerdings keine einheitliche Kennzeichnung. „Folgende Hinweise sind auf Einwegpfand-Verpackungen zu finden: Einwegpfand 0,25 Euro, Pfandflasche, PET-CYCLE oder das Zeichen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG)“, schreibt die Verbraucherzentrale. Im Unterschied zu Mehrwegflaschen werden Einwegflaschen und auch Dosen nach der Rückgabe recycelt.
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Daran erkennt man Mehrwegflaschen
In vielen Fällen handelt es sich bei Mehrwegflaschen um Glasflaschen und Flaschen aus festem Plastik. Diese werden nach der Rückgabe ausgewaschen und wieder befüllt. „Mehrweg-Glasflaschen werden rund 50-mal wieder befüllt und können somit bis zu sieben Jahre im Umlauf sein. Die Mehrweg-Kunststoff-Flaschen schaffen mindestens 15 Umläufe“, schreibt die DPG auf ihrer Internetseite. Eine feste und einheitliche Regelung zur Kennzeichnung von Mehrwegflaschen gibt es im Gegensatz zu Einwegflaschen jedoch nicht.
Warum nimmt mein Supermarkt meine Pfandflaschen nicht an?
Das Verpackungsgesetz regelt ganz klar den Unterschied zwischen Einwegflaschen und Mehrwegflaschen. Einwegflaschen müssen von allen Supermärkten angenommen werden, wenn sie selbst welche anbieten. Allerdings gilt für Supermärkte mit einer Größe von weniger als 200 Quadratmetern eine Sonderregelung. Sie müssen nur die Marken zurücknehmen, die auch selbst angeboten werden.
Mehrwegflaschen müssen nicht von allen Supermärkten zurückgenommen werden. Das hat einen bestimmten Grund, sagt Supermarkt-Mitarbeiter F. Adler zu myHOMEBOOK und führt ein Beispiel an: „Die Brauerei XY hat normale Glasflaschen oder auch Bügelflaschen im Angebot, unser Lieferant führt die aber gar nicht. Wo sollen die dann hin? Die würden sie ja nie wieder loswerden. Wir würden ja ein Pfandprodukt nehmen, was wir jedes Mal wegschmeißen müssten.“ Dieser Einblick aus der Praxis kann dabei helfen, zu verstehen, warum in manchen Fällen die Flaschen nicht angenommen werden.
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Darum nehmen Supermärkte auch manche Flaschen an, die sie nicht im Sortiment führen
Es gibt allerdings auch Supermärkte, die Mehrwegflaschen annehmen, die sie selbst nicht im Sortiment haben. Allerdings nehmen sie diese Flaschen nur unter bestimmten Bedingungen an: Es müssen sogenannte „Poolflaschen“ sein. Laut der Genossenschaft Deutscher Brunnen eG (GDB) handelt es sich dabei um Flaschen, die dieselbe Form haben.
Diese Poolflaschen bieten viele Vorteile: „Die Unternehmen müssen durch die Nutzung von Poolflaschen weniger Leergut sortieren, was eine enorme Kostenersparnis bedeutet. Die Verbraucher können Poolflaschen in praktisch jedem Super- oder Getränkemarkt zurückgeben – mit Ausnahme fast aller Discounter, die nur Einwegflaschen führen“, schreibt die GDB auf ihrer Internetseite.