24. September 2021, 21:15 Uhr | Lesezeit: 6 Minuten
Fröhlich schnatternde Enten, flauschige Lamas oder fleißige Bienen: Egal ob man die tierischen Produkte nutzen möchte oder einfach nur Freude an der tierischen Gesellschaft hat: Nicht jedes Tier wird in jedem Garten glücklich. Worüber man sich zuvor Gedanken machen sollte und welche Tierarten für die Haltung im eigenen Garten geeignet sind.
Die Sonne scheint an einem Sonntagmorgen. Man sitzt mit seiner Familie gesellig am Frühstückstisch, der mit allerlei Köstlichkeiten aus dem eigenen Garten reich gedeckt ist: frische Eier, leckere Milch und süßer Honig. Eine Idylle wie aus dem Bilderbuch. Durch das Halten von Tieren im Garten, kein Wunschdenken. Gartenbesitzer sollten sich jedoch im Vorfeld überlegen, welche Tiere infrage kommen und welche nicht. Denn bekanntermaßen schmecken die Eier von glücklichen Hühnern am besten.
Diese Tiere darf man im Garten halten
Wie so oft, gibt es keine eindeutige Antwort auf die Frage, welche Tiere man im Garten halten darf. Abhängig ist das nämlich von unterschiedlichen Faktoren. So spielt unter anderem der Wohnort eine wichtige Rolle. „Wohnt man zur Miete, braucht man zunächst die Erlaubnis des Vermieters. Hier lohnt ein Blick in den Mietvertrag, ob eine Zustimmung erforderlich ist und wie diese auszusehen hat“, weiß Rechtsanwalt Andreas Ackenheil.
In Wohnsiedlungen darf kein Wassergeflügel gehalten werden, dazu gehören unter anderem Gänse und Enten. Auch vierbeinige Nutztiere wie Schafe, Ziegen und Schweine sind hier nicht gestattet. Hühner sind hingegen in der Regel erlaubt – wenn man diese artgerecht halten kann. Je ländlicher die Region, desto wahrscheinlicher ist es, dass man Enten, Schweine oder Ziegen im Garten halten darf. Doch Ackenheil weiß: „Selbst große Städte haben Bereiche, die als Dorfgebiet ausgewiesen sind.“ Bei Fragen kann man sich an das zuständige Bauamt wenden.
Wichtig: Anders als bei Haustieren muss man Nutztiere bei der Tierseuchenkasse anmelden. Vierbeinige Tiere wie Schafe oder Ziegen benötigen zudem eine amtliche Kennzeichnung in Form einer Ohrmarke.
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Artgerecht ist das Schlüsselwort
Auch die Größe des Geländes spielt eine Rolle dabei, ob das Halten von Tieren im Garten gestattet wird. „Die Tierhaltung muss nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes erfolgen“, so der Experte für Tierrecht. „Wenn gesetzliche Vorschriften nicht eingehalten werden müssen die Tiere wieder weg – da sind die Behörden kaum gesprächsbereit.“
Das Halten von Kleintieren im Garten ist in der Regel einfacher. Unter Kleintieren versteht man solche Tierarten, die in Käfigen, Gehegen, Gattern, Volieren, Terrarien oder Aquarien gehalten werden. Dazu zählen zum Beispiel Vögel oder Kaninchen. Bevor man eine große Voliere oder ein Gehege errichtet, sollte man sich beim zuständigen Bauamt informieren, ob das zugelassen ist.
Welches Mitspracherecht haben Nachbarn?
Nicht jeder wohnt einsam und abgeschieden von der restlichen Welt, sodass man auch bei der Anschaffung eines Tieres an die lieben Nachbarn denken sollte. „In Wohngebieten müssen Nachbarn nur die Tierhaltung akzeptieren, die gebietstypisch und ortsüblich ist“, erklärt Ackenheil. Das betrifft etwa Hunde oder Katzen, aber keine Schafe oder Esel.
Wird das Halten von schnatternden Enten oder anderen lauten Tieren dennoch gestattet, müssen Nachbarn nicht alles aushalten: „Man muss nicht akzeptieren, wenn der Hahn frühmorgens gegen 5 Uhr meint, lautstark den Morgen begrüßen zu müssen“, meint der Experte. Doch auch hier gilt: „Je ländlicher die Gegend desto großzügiger müssen sich die Nachbarn zeigen.“
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Diese Tiere sind beliebte Nutztiere für den Garten
Tiere können aus den unterschiedlichsten Gründen im eigenen Garten gehalten werden. Die einen halten sie für Gesellschaft, andere um lästige Schnecken im Garten zu bekämpfen und andere wiederum die tierischen Produkte zu gewinnen. Besonders beliebt sind folgende Tiere für das eigene Heim:
- Honigbiene
- Hühner
- Laufenten
- Hasen
- Kaninchen
- Gänse
- Ziegen
- Schafe
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Welche Gedanken man sich machen sollte, bevor die Tiere in den Garten ziehen
Ungeachtet dessen, welche Tiere man im Garten halten darf, sollten sich Gartenbesitzer über die Bedürfnisse der Lebewesen Gedanken machen, und ob man diesen Gerecht werden kann. Auch wenn sich so mancher Gartenbesitzer über die Aspekte bereits bewusst ist, schadet es nicht, sie sich noch mal in Erinnerung zu rufen:
- Platz: Egal ob Huhn, Schwein oder Hase – Sie alle laufen und bewegen sich gerne. Entsprechend sollte man sich fragen, ob der Garten genügend Platz für die Tiere bietet. Weidetiere wie Lamas benötigen eine weite Fläche zum Grasen. Ein häufiger Fehlschluss ist, dass kleine Tiere auch mit wenig Platz zufrieden sind. Vögel sollten ausreichend Platz zum Umherfliegen haben. Fehlt ausreichend Bewegung, führt das zu Langeweile und Unwohlsein. Zudem gilt es, sich zu überlegen wie die Fläche aussieht: Gibt es Pflanzen, die für die Tiere schädlich sein können? Gibt es eine Wasserstelle zum Beispiel für Enten oder Gänse? Ist die Fläche abgesichert, sodass die Tiere nicht ausbüxen oder Raubtiere in das Gehege gelangen können?
- Zeit: Nicht nur bei Hund und Katz sollte man sich die Frage stellen, ob man ausreichend Zeit für die Pflege und Beschäftigung der Tiere aufbringen kann. Füttern und Reinigen zählen zu den täglichen To-dos. Und auch der Honig erntet sich nicht von allein – es gibt viel zu tun, wenn man Tiere im Garten halten möchte.
- Geld: Nicht nur die Tiere kosten Geld. Futter, Ausstattung, Gehege und Tierarztkosten beanspruchen ebenfalls die Geldbörse. Wer die Tiere hält, um Fleisch zu gewinnen und nicht das nötige Know-how besitzt, um die Tiere richtig zu töten, muss auch Geld für den Schlachter einplanen.
Auch interessant: Darf der Vermieter Haustiere in der Wohnung verbieten? - Geselligkeit: Ein Tier kommt selten allein. So wie Menschen können sie nämlich ohne die richtige Gesellschaft vereinsamen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mindestens zwei Tiere (am besten der selben Art) zu halten. Wie in den anderen Punkten auch variieren die Ansprüche von Tierart zu Tierart. Hühner sollte man beispielsweise mindestens zu dritt halten.
- Lautstärke und Geruch: Trotz schöner Augen und weichem Fell oder Gefieder gibt es natürlich auch unangenehme oder störende Aspekte. Hühner gackern, Enten schnattern – kurzum sind Tiere alles andere als leise. Und auch starke Gerüche können den ein oder anderen Nachbarn stören.
- Verantwortung: Schlussendlich ist der Kauf eines Lebewesens immer mit Verantwortung gepaart. Nicht nur für die Tiere, sondern auch für die Umkosten und die Schäden, für die Hase, Huhn und Schwein verantwortlich sein können. Diese Verantwortung pausiert nicht, wenn man krank ist oder in den Urlaub fahren möchte.
Quellen:
Rechtsanwaltskanzlei Ackenheil
Gelbe Seiten
Tierparadies Garten
GartenHaus