12. Januar 2022, 10:42 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Das Wohnen im Tiny House liegt seit einigen Jahren schwer im Trend. Doch was versteht man eigentlich unter dem Begriff? Hier gehen die Meinungen auseinander. myHOMEBOOK hat beim Fachverband nachgefragt.
Selbstbestimmtes Wohnen im Grünen, Mobilität, Nachhaltigkeit – das sind nur einige Argumente, die für das Wohnen auf kleinstem Raum in einem Tiny House sprechen. Der Trend zum Mikrohaus stammt ursprünglich aus den USA, hält seit einigen Jahren aber auch hierzulande ungebrochen an. Bevor man die eigenen vier Wände auf kleinstem Raum bezieht, muss man jedoch einige bürokratische Hürden überwinden. So braucht man vielerorts eine Baugenehmigung, um ein Tiny House aufzustellen. Alleine die Genehmigung zu beantragen, ist ein komplizierter und langwieriger Vorgang. myHOMEBOOK stellt zu dem Thema einen ausführlichen Überblick bereit.
Was ist eigentlich ein Tiny House?
Was man unter einem Tiny House versteht, ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Ganz allgemein ist damit ein sehr kleines Haus, eher ein Häuschen gemeint. Auf Deutsch werden auch die Bezeichnungen „Mikrohaus“ oder „Minihaus“ verwendet.
Es gibt verschiedene Formen zum Kleinstwohnen, erläutern die Experten vom „Bundesverband Mikrohaus“ (BVMH). Ein Tiny House oder Mikrohaus ist demnach ein vollwertiges Gebäude der Gebäudeklasse I. Darin kann man dauerhaft oder zeitweilig wohnen. Solch ein Haus hat meist eine Nutzfläche zwischen zehn und 55 Quadratmetern. Neben einem Schlafbereich besitzt ein Tiny House in der Regel eine Küche oder Kochzeile und einen Badbereich mit Toilette. Das Mikrohaus muss laut der BVMH-Experten zudem an die öffentliche Wasserversorgung und Entsorgung sowie an das örtliche Stromnetz angebunden sein.
Ein Tiny House oder Mikrohaus kann ganz unterschiedlich ausfallen
Ein Tiny House kann permanent an einem Ort aufgestellt werden. Oftmals ist ein Mikrohaus mit Rädern ausgestattet und kann, ähnlich wie ein Campingwagen, mobil genutzt werden. Für ein mobiles Mikrohaus, das auf der Straße bewegt wird, benötigt man eine Zulassung nach den Vorgaben der Fahrzeugzulassungsverordnung. Die Experten vom BVMH zählen mehrere unterschiedliche Typen an Tiny Houses auf:
1. Tiny House on wheels (Minihaus auf Rädern)
Solch ein Mikrohaus besitzt Räder und kann mit einer Straßenverkehrszulassung mobil umgestellt werden. Steht das mobile Tiny House in einem ausgewiesenen Erholungsgebiet, darf man darin nicht dauerhaft wohnen. Auf einem regulären Baugrundstück kann das Mikrohaus auf Rädern behördlich als Wohnhaus anerkannt werden. Dann ist darin auch ein längerfristiges Wohnen möglich. Die BVMH-Experten erklären, dass dann sogar eine gewerbliche Vermietung zulässig ist.
Stationäre Tiny Houses ohne Räder werden vor Ort montiert. Mit entsprechender Genehmigung kann man ein stationäres Tiny House auf einem regulären Baugrundstück auch über längere Zeit bewohnen. Ansonsten gelten die gleichen Regeln wie für ein Mikrohaus auf Rädern.
2. Container als Tiny House
Mancherorts sieht man einen Container, der zu einem Minihaus umgebaut wurde. Bei einem See-Container gibt der Stahlrahmen die Größe vor und ist zugleich das statisch tragende Element. In ausgewiesenen Sondergebieten, Ferienhaussiedlungen oder allgemeinen Wohnsiedlungen darf ein Container temporär bewohnt werden. Auf einem Baugrundstück kann man regulär darin wohnen.
3. Bauwagen
Ein Bauwagen darf zeitlich nur eng begrenzt bewohnt werden, sagen die Experten vom BVMH. Das mobile Gefährt verfügt grundsätzlich über keine Straßenverkehrszulassung. Zudem sind die baurechtlichen Anforderungen für ein Wohngebäude nicht gegeben.
Ähnlich wie ein Bauwagen kann auch ein ausgedienter Zirkuswagen zum Tiny House umgebaut werden. Im Gegensatz zu einem Bauwagen ist solch ein Gefährt für die Straße zugelassen. Und auch dauerhaftes Wohnen auf einem geeigneten Grundstück ist prinzipiell möglich.
Auch interessant: Die Hürden beim Bau eines Tiny Houses
4. Gartenhaus
Ein paar Tage im Gartenhaus zu verbringen, ist in der Regel kein Problem. Für dauerhaftes Wohnen im Tiny House im Garten braucht man hingegen eine behördliche Genehmigung. Um sich keinen Ärger mit den Behörden einzuhandeln, muss zudem eine feste Adresse vorhanden sein: Das Minigartenhaus braucht eine eigene Hausnummer und einen Briefkasten. Die Genehmigung richtet sich unter anderem an den Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde und die allgemeine Infrastruktur. Der Haken: Vielerorts gilt ein Gartenhaus als sogenannte „Begegnungsstätte“ und ist erstmal nicht zum dauerhaften Aufenthalt ausgelegt.
5. Baumhaus
Für kleine und auch ganz große Kinder ist ein Baumhaus ein wahrer Traum. Die Kleinen toben im Häuschen in den Baumkronen. So mancher Erwachsene will dauerhaft ins Baumhaus ziehen. Aber auch für die Nutzung als Tiny House braucht man für ein Baumhaus eine baurechtliche Genehmigung. Tipp: Wie man ein Baumhaus selbst zusammenzimmert, verrät myHOMEBOOK in diesem Artikel.
6. Hausboot oder Floating Home
Ob man ein Hausboot oder Floating Home dauerhaft bewohnen darf, hängt unter anderem vom Liegeplatz ab. Ist dieser für eine Wohnnutzung zugelassen, ist das kaum ein Problem, sagen die Experten vom BVMH. Solche Liegeplätze sind jedoch rar gesät. Am ehesten findet man diese in Städten mit viel Wasser, zum Beispiel in Hamburg oder Amsterdam. Ist es nicht ausdrücklich untersagt, kann man ein zum Wohnen zugelassenes Hausboot an wechselnde Gäste vermieten.
Vorgaben beachten Die unterschiedlichen Regeln für die Nutzung von Tiny Houses
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Tipps vom Juristen Braucht man für ein Tiny House unbedingt eine Baugenehmigung?
Dörfer und Siedlungen für das Tiny House
Nicht überall darf man in Deutschland ein Tiny House dauerhaft aufstellen. Vielerorts bieten Campingplätze Stellplätze an. Bundesweit entstehen zudem ganze Siedlungen, Quartiere oder Dörfer für Tiny Houses. Eine Auswahl an Gemeinden, die Flächen für die kleinen Häuser ausweisen:
- Salzwedel (Sachsen-Anhalt)
- Erfde und Itsstedt (Schleswig-Holstein)
- Schwerin und Vielank (Mecklenburg-Vorpommern)
- Burgfrieden, Schorndorf, Winnenden und Nürtingen (Baden-Württemberg)
- Hannover, Celle und Visselhövede (Niedersachsen)
- Kloster Lehnin (Brandenburg)
- Dortmund und Hamm (Nordrhein-Westfalen)
In Bayern finden sich besonders viele Siedlungen für Tiny Houses, so zum Beispiel in Amberg, Coburg, Erding, Pfaffenhofen, Unterammergau, Hüttstadl, Mehlmeisel, Rennertshofen oder Weitramsdorf.