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Auskunftspflicht

Muss der Vermieter mitteilen, ob in der Wohnung jemand gestorben ist?

Nicht immer ist es offensichtlich, dass in einer Mietwohnung ein Todesfall passiert ist
Nicht immer ist es offensichtlich, dass in einer Mietwohnung ein Todesfall passiert ist Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

2. März 2023, 17:42 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Es kann durchaus vorkommen, dass Menschen in ihren eigenen Wohnungen versterben. Eine Information, die für den Nachmieter interessant sein kann. Immerhin löst dieses Wissen schnell ein gewisses Unwohlsein aus. Ob der Vermieter über einen Todesfall in der Wohnung informieren muss, erklärt ein Experte im Gespräch mit myHOMEBOOK.

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Nicht nur im Krimi kommt es vor, das Menschen in ihren Mietwohnungen sterben und erst nach einer Weile gefunden werden. Als Nachmieter kann sich bei dem Gedanken, dass eine Leiche in der Wohnung lag, ein mulmiges Gefühl ausbreiten. Müssen Vermieter Neumieter über einen Todesfall in der Mietwohnung informieren? myHOMEBOOK hat nachgefragt.

Todesfall in der Mietwohnung – ist der Vermieter auskunftspflichtig?

In den meisten Fällen weiß der Vermieter zeitnah Bescheid, wann in seiner Wohnung ein Todesfall geschehen ist. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass er auch zur Auskunft gegenüber dem Nachmieter verpflichtet ist.

„Diese Information hat für das bestehende Mietverhältnis keine Relevanz“, erklärt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein auf Anfrage von myHOMEBOOK. „Es sind keine Ansprüche gegen den Vermieter denkbar, für die eine solche Auskunft erforderlich sein könnten“, sagt die Mietrechts-Expertin. Zudem dürfte auch der Schutz der Privatsphäre des verstorbenen Mieters und dessen Angehörigen sowie datenschutzrechtliche Aspekte gegen eine solche Auskunft sprechen. Demnach sei der Vermieter auf die Frage, ob in der Wohnung zuvor jemand gestorben ist, auch nicht zur Auskunft verpflichtet.

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Die Rechte des Nachmieters beim Todesfall in der Wohnung

„Sollten aufgrund des Todesfalls noch Flecken oder Spuren in der Wohnung zu finden sein, würde dies einen Mangel darstellen, dessen Beseitigung der Mieter vom Vermieter verlangen könnte“, ergänzt Werner im Gespräch mit myHOMEBOOK. Es kommt jedoch – anders als im Kriminalfilm – recht selten vor, dass eine Leiche für Tage oder gar Wochen in einer Wohnung liegt und die Wohnung dadurch Schaden nimmt. Tritt ein solcher Fall ein, muss die Wohnung in der Regel komplett saniert werden. Der Nachmieter sollte dann eine frische Wohnung vorfinden, die keinerlei Rückschlüsse auf das Geschehen zulässt.

Auch interessant: Was Mieter vor dem Urlaub unbedingt wissen sollten

Übrigens: Im Altbau ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es in einer Wohnung mal einen Todesfall gab. Früher kam dies öfter vor als heute. Eine kleine Aufmunterung: Genauso üblich war es aber auch, dass Babys in Privatwohnungen geboren wurden.

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Was tun bei Leichengeruch in der Mietwohnung?

Anja Franz vom Mieterverein München e. V. erklärt: „Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung mängelfrei dem neuen Mieter zur Verfügung zu stellen.“ Dazu zählen auch üble Gerüche wie die einer Leiche. Anders sieht es aus, wenn der Mieter die Wohnung in dem Wissen anmietet, dass ein Mangel vorliegt. „Wenn der Mieter der Wohnung weiß, dass es in der Wohnung komisch riecht und trotzdem bereit ist, die Wohnung so zu übernehmen, muss er sich darum kümmern, den Geruch zu entfernen“, so Franz.

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