18. November 2020, 12:13 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Es gibt viele Gründe, ein Türschloss wechseln zu wollen. Manchmal hat man den Schlüssel verloren oder es gab eine unschöne Trennung. Manchmal möchte man aber auch einfach ein sichereres Schloss einbauen. Aber darf man das einfach machen oder müsste man den Vermieter um Erlaubnis fragen?
Wer sein Türschloss austauschen möchte, kann das jederzeit machen. Allerdings sollten Sie das ausgebaute Schloss und alle dazugehörigen Schlüssel aufheben, um sie beim Umzug gegebenenfalls wieder einbauen zu können. Verlieren Sie das alte Schloss, könnte es bei der Wohnungsübergabe unter Umständen teuer werden, etwa, wenn es ein Schloss ist, dass auch an der Eingangstür des Hauses funktioniert. Bei der Wohnungsübergabe bekommen Sie in der Regel eine Menge Schlüssel übergeben und zwar für alle abschließbaren Räume, die Sie laut Mietvertrag nutzen. Verlieren Sie einen Schlüssel, sollten Sie jedoch sofort Ihren Vermieter benachrichtigen. Ansonsten könnten Ansprüche auf Schadensersatz auf Sie zukommen.
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Kann ich das Türschloss einfach tauschen?
Ihr Vermieter überlässt Ihnen die Wohnung für den vertragsgemäßen Gebrauch. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (Paragraf 535 BGB). Ist das Schloss kaputt, können Sie es daher austauschen. Sonst könnten Sie ja Ihre Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen.
Mit Einzug bekommen Sie zudem die Verfügungsgewalt über die Wohnung. Sie bestimmen somit, wer die Wohnung betreten darf und wer nicht. Haben Sie beispielsweise den Verdacht, dass Ihr Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat, können Sie das Schloss Ihrer Wohnungstür eigenmächtig austauschen.
Das alte Schloss sollten Sie aber aufbewahren, um es wieder einzubauen, falls Sie ausziehen. Denn als Mieter müssen Sie in der Regel die Wohnung in den Zustand versetzen, den Sie beim Einzug vorgefunden haben.
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Wer trägt die Kosten für den Austausch des Türschlosses?
Handelt es sich beim defekten Türschloss um einen Verschleiß-Schaden, muss Ihr Vermieter den Austausch bezahlen. Das gilt auch, wenn dieser ohne Ihre Zustimmung einen Schlüssel zur Wohnung besitzt.
Umgekehrt kann Ihr Vermieter verlangen, dass Sie die Rechnung für das Austauschen des Türschlosses – oder schlimmstenfalls für eine neue Schlüsselanlage – übernehmen. Und zwar, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Besteht die Möglichkeit, dass ein Dritter sich mit dem abhandengekommenen Schlüssel Zugang zur Wohnung verschaffen kann, müssen Sie die Kosten für den Schlossaustausch tragen. Ausnahme: Sie können glaubhaft machen, dass kein Dritter reinkommen kann, weil der Schlüssel beispielsweise in einen Fluss gefallen ist.
Verschiedene Größen – wie messe ich das Schloss richtig aus?
Sie fahren in den Baumarkt, um sich ein neues Schloss zu kaufen und stehen plötzlich vor einem Regal, in dem es verschiedene Größen gibt? Schlösser haben keine einheitliche Größe, sondern sind abhängig von ihrer Funktion und der Tür, in die sie eingebaut werden sollen. Größenangaben wie 30/30 oder 30/40 etc. beschreiben den Abstand von der Mitte der Tür bis zum jeweils äußeren Rand der des Türbeschlags. Sie können diesen Abstand einfach messen, indem Sie die Tür öffnen und von der Mitte der Schraube, die das Schloss fixiert, jeweils den Abstand bis zum äußeren Rand des Verschlags messen. Die erste Zahl steht für den Abstand nach links, die zweite für den Abstand nach rechts.
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Zahlt die Versicherung den Schloss-Austausch?
Das Austauschen von Schlössern oder Schließanlagen kann richtig teuer werden. Und wenn es ganz schlecht läuft, müssen Sie für die Kosten allein aufkommen. Die Hausratversicherung greift beispielsweise nur, wenn Ihr persönlicher Schlüssel weg ist. Bei fremden Schlüsseln kommt sie in der Regel nicht auf. Dazu zählen beispielsweise auch Dienstschlüssel.
Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen Schlüsselverlust absichern. Wohnen Sie in einem Mehrfamilien-Haus, achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, dass neben dem Schloss auch die Schlüsselanlage abgesichert ist.
Achtung: Wurde Ihnen der Schlüssel geklaut, sollten Sie schnell handeln. Falls Sie sich nach dem Schlüsselverlust zu viel Zeit lassen und Ihre Wohnung ausgeräumt wird, kann die Versicherung die Haftung verweigern.