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Große Liste

13 typische Pflichten, die Mieter haben

Pflichten Mieter
Mieter sollten genau wissen, welche Pflichten und Rechte sie haben Foto: Getty Images
Katharina Regenthal
Redakteurin

9. Januar 2025, 17:01 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Als Mieter hat man nicht nur Rechte, sondern auch einige Pflichten. Welche in vielen Mietverträgen festgehalten sind, erfahren Sie hier.

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Hat man eine neue Wohnung gefunden, ist der nächste Schritt die Unterzeichnung des Mietvertrages. Und diesen sollte man ganz genau lesen. Denn darin ist nicht nur festgehalten, welche Rechte man als Mieter hat, sondern auch welche Pflichten auf einen zukommen. In einem Standardmietvertrag gelten meist die folgenden typischen Pflichten für Mieter.

Diese Pflichten haben Mieter

1. Pünktlich die Miete zahlen

Mieter haben die Pflicht, die Miete pünktlich zu zahlen. In der Regel wird dafür der dritte Werktag eines Monats im Vertrag festgelegt. Halten sich Mieter nicht an diese Vorgabe, kann ihnen im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung drohen. Diese kann vom Vermieter schon ausgesprochen werden, wenn die Miete zweimal hintereinander nur zum Teil oder gar nicht gezahlt wurde.

2. Kaution zahlen

Schon zu Beginn eines Mietverhältnisses haben Mieter die Pflicht, eine Mietkaution zu zahlen. Diese darf die Höhe von maximal drei Monatskaltmieten nicht übersteigen. Mieter können diese auch in drei gleichen monatlichen Raten zahlen.

3. Nachbarschaftliche Rücksichtnahme

Für Mieter gilt das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot. Nicht immer ist alles im Mietvertrag festgeschrieben, das bedeutet aber nicht, dass man tun und lassen kann, was man möchte. Fühlt sich ein Nachbar gestört, muss eine Lösung gefunden werden. Grundsätzlich müssen auch die gesetzlichen Ruhezeiten beachtet werden.

4. Hausordnung beachten

Mieter haben auch die Pflicht, sich an die Hausordnung zu halten. Diese regelt das Zusammenleben aller Nachbarn. In dieser sind verschiedene Dinge festgehalten – etwa, dass im Hausflur kein Müll aufbewahrt werden darf oder welcher Bereich als Abstellplatz für Fahrräder gedacht ist.

5. Mängel melden

Als Mieter hat man das Recht, dass der Vermieter Mängel beseitigt. Aber man hat auch die Pflicht, die Mängel überhaupt zu melden. Wird das nicht gemacht und dadurch entstehen am Ende größere Schäden, kann der Mieter unter Umständen sogar zu Schadenersatz verpflichtet werden. Typische Mängel sind etwa undichte Fenster, eine defekte Heizung oder auch ein undichtes Dach.

6. Größere Renovierungspläne anmelden

Ein neuer Wandanstrich ist in der Regel nichts, worüber man den Vermieter informieren muss. Bei größeren Renovierungsplänen müssen Mieter allerdings vorab um Erlaubnis bitten.

7. Schönheitsreparaturen selbst vornehmen

Häufig ist im Mietvertrag auch festgelegt, dass Mieter dazu verpflichtet sind, kleine Schönheitsreparaturen durchzuführen. Dazu gehört etwa das Malern oder Tapezieren von Wänden. Mieter sollten aber prüfen, ob die Klausel im Vertrag auch wirksam ist. Zu kurze oder starre Fristen zur Umsetzung sind unwirksam.

8. Kleinreparaturen durchführen

Im Mietvertrag kann auch festgehalten werden, dass Mieter Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag selbst durchführen müssen. Repariert werden müssen dann etwa defekte Lichtschalter, Fenstergriffe oder Duschköpfe.  

9. Reparaturkosten bei übermäßigem Verschleiß

Bei normalem Verschleiß ist der Vermieter für Renovierungen zuständig. Wenn aber etwa ein neuer Teppichboden schon nach kurzer Zeit abgenutzt oder kaputt ist oder die Tapete nach einem Jahr von den Wänden hängt, liegt offenbar ein übermäßiger Verschleiß vor. Dann muss der Mieter die Kosten übernehmen.

10. Erlaubnis bei Haustieren einholen

Kleintiere wie Hamster, Fische oder Meerschweinchen dürfen ohne Erlaubnis in der Mietwohnung gehalten werden. Bei Hunden und Katzen brauchen Mieter dagegen das Einverständnis des Vermieters und haben deshalb die Pflicht, diesen zu informieren beziehungsweise zu fragen.

11. Untervermietung und Mitbewohner

Sucht man nach einem Mitbewohner oder will die Wohnung untervermieten, benötigt man als Mieter die Zustimmung des Vermieters. Das gilt auch, wenn etwa der Partner mit in die Wohnung ziehen möchte. Ausnahmen gibt es bei engen Angehörigen wie Kindern oder Ehepartnern.

12. Heizpflicht beachten

Vermieter müssen dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert – Mieter haben die Pflicht, diese auch zu nutzen. Es gilt also eine Heizpflicht. Werden die Räume nämlich nicht ausreichend geheizt, kann schnell Schimmel entstehen und Mieter müssen im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten. Übrigens gehört auch regelmäßiges Lüften zur Pflicht des Mieters, um etwa Schimmel zu vermeiden.

13. Wohnung pfleglich behandeln und nicht zweckentfremden

Mieter haben die Pflicht, sorgsam mit der Wohnung umzugehen. Sie müssen darauf achten, dass keine Schäden entstehen. Dazu gehören Dinge wie die Überprüfung der Abflüsse oder der Funktion der Heizung. Außerdem darf die Wohnung nicht zweckentfremdet werden und etwa unerlaubt gewerblich genutzt werden.

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Pflichten bei der Wohnungsübergabe beachten

Mit dem Ende eines Mietvertrages kommen noch einmal andere Pflichten auf Mieter zu – je nachdem, was im Vertrag festgelegt wurde. Enthält dieser eine Schönheitsreparatur-Klausel, müssen dann entsprechende Arbeiten vorgenommen werden. Soll die Wohnung besenrein übergeben werden, muss der Mieter die Räume von grobem Schmutz befreien.

Themen Mietrecht

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