
14. Juni 2024, 12:47 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Spätestens seit der Coronapandemie arbeiten immer mehr Menschen von zu Hause aus. Aber was ist eigentlich, wenn man dann einen Unfall hat? Ist das dann auch ein Arbeitsunfall?
Ob in der heimischen Küche, am Schreibtisch im Schlafzimmer oder im extra eingerichteten Büro: Immer mehr Menschen arbeiten von zu Hause aus. Das Homeoffice ist nicht mehr wegzudenken – doch mit dieser neuen Arbeitsweise kommen auch neue Fragen auf. Unter anderem die, ob ein Unfall im Homeoffice ein Arbeitsunfall ist. myHOMEBOOK hat bei Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, nachgefragt.
Wann ein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall ist
Verletzt man sich im Büro, dann ist das in der Regel ein Arbeitsunfall. Inzwischen arbeiten allerdings immer mehr Menschen auch mal von zu Hause aus. Ist es dann auch automatisch ein Arbeitsunfall? „Nein“, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber myHOMEBOOK.
„Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer gerade gearbeitet hat oder privaten Interessen nachgegangen ist. Versichert sind nur Unfälle in Ausübung der beruflichen Tätigkeit und die Wege zur und von der Arbeit. Im Homeoffice ist die Abgrenzung oft sehr schwer, weil berufliche und private Dinge regelmäßig Hand in Hand gehen“, so der Fachanwalt.
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Wann Wege im Homeoffice versichert sind – und wann nicht
Fährt man ins Büro und stürzt beispielsweise auf diesem Weg, dann gilt das als Arbeitsunfall. Arbeitet man allerdings von zu Hause aus, fällt diese Anfahrt weg. Wege zur Küche oder Toilette gibt es aber weiterhin – genau wie im Büro. In der Arbeitsstätte sind diese genauso wie der Anfahrtsweg unfallversichert. Im Homeoffice war das lange nicht der Fall beziehungsweise einfach unklar, da nicht im Ansatz so viele Menschen von zu Hause aus gearbeitet haben wie heute.
Inzwischen gibt es da aber Klarheit: „Auch im Homeoffice sind die Wege zur Arbeit versichert. Wer auf dem direkten Weg vom Bett zum Computer stürzt, ist versichert. Wer vorher zum Frühstück in der Küche vorbeischauen wollte, nicht“, erklärt der Fachanwalt.
Und auch der Gang zur Toilette ist versichert – der Vorgang an sich nicht. „Wer also von der Brille abrutscht und sich das Becken bricht, hat Pech gehabt“, so Bredereck. Wer sich in der Pause wiederum einen Snack aus der Küche hole und dabei stolpere, sei ebenfalls versichert.
Gut zu wissen
Für alle Eltern ist auch der Fakt interessant, dass der Gang zur Kita noch vor Arbeitsbeginn im Homeoffice versichert ist. „Auch diese Wegeunfälle sind mittlerweile versichert, soweit der Unfall auf dem direkten Hin- oder Rückweg zur Kita passiert. Anders ist es beim Zwischenstopp zum Einkaufen im Supermarkt. Wer vor der Theke auf einer Bananenschale ausrutscht, hat wieder Pech gehabt“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Urteil schafft Klarheit
Spätestens ein Urteil aus dem Jahr 2021 schaffte Klarheit in Sachen Wegeunfälle im Homeoffice. Dabei ging es um einen Fall, bei dem der Kläger morgens aus dem Schlafzimmer direkt in sein häusliches Büro gegangen ist, um mit der Arbeit zu beginnen. Auf dem Weg stürzte er auf einer Wendeltreppe und brach sich einen Brustwirbel.
Der Fall ging vor Gericht, weil die Berufsgenossenschaft Leistungen abgelehnt hatte. Das Sozialgericht Aachen bewertete den Weg ins Homeoffice dann allerdings als Betriebsweg, der versichert ist – das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lehnte die Klage allerdings ab.
Der Fall, der sich bereits im Jahr 2018 ereignete, ging dann wiederum zum Bundessozialgericht, welches das erste Urteil bestätigte. Es sah den Weg über die Treppe ins Homeoffice als Weg zur Arbeitsstätte an. In der Begründung hieß es, dass der Betroffene den Weg gehen musste, um seine Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Deshalb sei er durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.

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Warum man einen Unfall überhaupt als Arbeitsunfall melden sollte
Grundsätzlich ist es wichtig, einen Unfall, egal ob im Büro oder Homeoffice, der während der Arbeit passiert, auch als solchen zu melden. Aber warum ist das so? Arbeitsrechtler Alexander Bredereck klärt auf: „Letztlich weiß man nie mit Sicherheit, wie sich eine Verletzung entwickelt. Man schneidet sich an dem berühmten Blatt Papier, die Wunde infiziert sich und am Ende muss die Hand operiert werden. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind viel weitreichender als die der ansonsten eingreifenden Krankenversicherung. Im Übrigen ist auch der Kündigungsschutz bei Arbeitsunfällen besser.“