
17. September 2023, 5:55 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten
Egal, ob man ein ganzes Haus bauen will oder nur einen Raum renovieren möchte: Vorab sollte man sich immer einen Überblick über die anstehenden Kosten verschaffen. Dafür gibt es unter anderem Kostenvoranschläge, Kostenschätzungen oder das Angebot. Aber wo liegen die Unterschiede?
Bei größeren, aber auch kleineren Handwerkerarbeiten sollte man schon vorab die Kosten im Blick haben, um am Ende keine böse Überraschung zu erleben. Möglich macht das unter anderem ein Kostenvoranschlag, der von der Fachfirma erstellt wird. So kann man vor allem auch verschiedene Anbieter vergleichen. Genauso gibt es aber auch die sogenannte Kostenschätzung, die, wie der Begriff es schon erklärt, die Kosten zumindest erst einmal schätzt. Und dann ist da auch noch das Angebot. myHOMEBOOK erklärt die Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag, Kostenschätzung und Angebot.
Übersicht
Kostenvoranschlag
Es gibt verbindliche und unverbindliche Kostenvoranschläge. Laut der Handwerkskammer Heilbronn-Franken kommt der verbindliche in der Praxis aber kaum vor. Denn Sinn eines Kostenvoranschlages ist es, erst einmal die ungefähren Kosten zu bestimmen. Allerdings dürfen die Unternehmen dabei auch nicht zu vage sein.
Zwar muss man als Kunde eine Überschreitung der Kosten in einem gewissen Rahmen hinnehmen – allerdings darf der Kostenvoranschlag auch nicht in beliebiger Höhe überschritten werden. Ob die Kostenüberschreitung noch im Rahmen ist, ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung. Als Richtlinie gelten 15 bis 20 Prozent.
Wichtig: Die Fachfirma muss den Kunden darüber informieren, sollte der Kostenvoranschlag nicht eingehalten werden. Als Kunde hat man dann zwei verschiedene Möglichkeiten: Entweder man stimmt den höheren Kosten zu oder aber man kündigt den Vertrag auf und zahlt nur die bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen.
Darf ein Kostenvoranschlag etwas kosten?
Kunden sind erst einmal nicht dazu verpflichtet, einen Kostenvoranschlag zu bezahlen. Laut der Handwerkskammer Heilbronn-Franken empfinden Firmen das allerdings häufig als ungerecht. Je nach Größe und Umfang kann so ein Kostenvoranschlag immerhin viel Arbeit und Zeit bedeuten.
Dennoch weist die Handwerkskammer Heilbronn-Franken darauf hin, dass ein Kostenvoranschlag als Teil der Auftragsbeschaffung angesehen werden kann. Firmen ist es aber trotzdem möglich, eine Gebühr für den Kostenvoranschlag zu verlangen – das müssen sie dem Kunden aber auch mitteilen.
Was ist eine Kostenschätzung?
Eine Kostenschätzung ist im Grunde nichts anderes als ein unverbindlicher Kostenvoranschlag. Hierbei gibt es keinerlei Bindung, dass die Kosten am Ende auch tatsächlich in etwa so hoch sind, wie zuvor errechnet. Außerdem gibt es keine Auflistung der einzelnen Posten – die Kostenschätzung ist eher ein grober Richtwert.
Auch interessant: Tipps, um eine gute Baufirma zu finden
Angebot
Ein Angebot für eine bestimmte Leistung – etwa die Verlegung von Fliesen im Bad – ist verbindlich. Anders als bei einem Kostenvoranschlag ist eine Überschreitung der Kosten nicht möglich. Die Firma, die das Angebot erstellt hat, muss sich an Umfang und Höhe halten. Nimmt der Kunde es an, kann nichts mehr angepasst oder verändert werden. Allerdings kann eine Firma die Verbindlichkeit des Angebots durch Klauseln wieder aufheben. Dann heißt es im Angebot etwa „unverbindlich“ oder „freibleibend“.

Werkzeuge vom Discounter Wer wirklich hinter der Aldi-Eigenmarke Ferrex steckt

Große Nachfrage bei Privatpersonen Berliner Bunker-Bauer: „Das Telefon steht nicht mehr still“

Unternehmen vorgestellt Metabo – deutscher Werkzeughersteller mit langer Geschichte
Unterschiede bei Angebot und Kostenvoranschlag im Überblick
Ob man ein Angebot einholt oder sich aber für einen Kostenvoranschlag entschiedet, hängt davon ab, was man möchte. Ein Angebot ist immer kostenlos – für einen Kostenvoranschlag kann eine Gebühr erhoben werden.
Ein weiterer Unterschied: Die Kosten in einem Angebot sind verbindlich – bei einem Kostenvoranschlag können sie überschritten werden.
Und auch der Inhalt von Angebot und Kostenvoranschlag unterscheiden sich enorm. So wird in einem Angebot meist nur der Endpreis genannt, ohne einzelne Posten zu nennen. Ein Kostenvoranschlag ist wesentlich detaillierter. Er enthält eine Auflistung voraussichtlicher Leistungen wie Material, Arbeitszeit und Arbeitsaufwand.