16. Juni 2023, 10:37 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
In Deutschland häufen sich derzeit die Meldungen über Diebstähle von Wärmepumpen. Die Verbraucherzentrale warnt deshalb jetzt Eigentümer – denn im Zweifel bleiben sie auf dem Schaden sitzen.
Energie wird immer teurer, alte Öl- und Gasheizungen haben allmählich ausgedient – deswegen entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für eine Wärmepumpe. Allein im vergangenen Jahr wurden laut Statista rund 236.000 Wärmepumpen in Deutschland verkauft – Tendenz steigend. Doch die teuren Heizsysteme locken offenbar auch Kriminelle an. Immer wieder kommt es zu Diebstählen von Wärmepumpen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein appelliert deshalb nun an Hausbesitzer, ihre Versicherung zu überprüfen.
Wohngebäudeversicherung ist entscheidend
Eine Wärmepumpe ist eine teure Anschaffung. Je nach Art muss man mit Kosten von 8000 bis 16.000 Euro rechnen. Je nachdem, woher die Energie beschaffen wird, wird die Wärmepumpe im Haus installiert oder draußen. Letzteres ist etwa bei Luft-Wasser-Wärmepumpen der Fall.
Und genau dieser Punkt ist auch entscheidend – der Standort. Je nachdem, wo die Wärmepumpe steht, greift die Versicherung im Falle eines Diebstahls. Laut Dennis Hardtke, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, sind Anlagen, die außerhalb des Gebäudes installiert sind, nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossen.
Deshalb rät der Experte, frühzeitig mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, wenn man sich eine Wärmepumpe zulegen möchte. Dann kann man prüfen, wie groß der Umfang der Versicherung ist und was alles etwa im Falle eines Diebstahls mit abgesichert ist. Ist die Wärmepumpe außerhalb des Gebäudes nicht versichert, dann bleiben Eigentümer auf dem Schaden sitzen.
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Was bei der Versicherung für die Wärmepumpe zu beachten ist
Fällt Eigentümern auf, dass ihre Wärmepumpe nicht in der Wohngebäudeversicherung mit abgesichert ist, dann sollten sie in jedem Fall den Schutz mit aufnehmen lassen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dabei, sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigten zu lassen.
Versicherungsexperte Hardtke weist außerdem darauf hin, dass man auch die sogenannte Mitwirkungspflicht prüfen sollte. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer unternehmen muss, um den Schadensfall möglichst gering zu halten, erklärt der Experte. Werden diese Mitwirkungspflichten verletzt, dann kann die Versicherung Teile oder die komplette Leistung verweigern.
Mögliche Mitwirkungspflichten bei einer Wärmepumpe könnten etwa die Umzäunung des Grundstücks oder direkt der Anlage des Heizsystems sein. Auch eine Installation in schwer erreichbarer Höhe etwa an der Hauswand könnte eine Bedingung sein.