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Nachgefragt

Einbrecher in der Wohnung? Expertin gibt Tipps für den Ernstfall

Einbrecher in der Wohnung
Bemerkt man, dass zuhause eingebrochen wird, sollte man sich in erster Linie selbst schützen und in Sicherheit bringen Foto: Getty Images
Lena Hackauf
myHOMEBOOK-Redaktion

16. August 2024, 16:04 Uhr | Lesezeit: 4 Minuten

Bemerkt man, dass in den eigenen vier Wänden eingebrochen wird – oder sich der Einbrecher bereits im Haus oder in der Wohnung befindet – gleicht das einem wahr gewordenen Alptraum. Auf Anfrage von myHOMEBOOK erklärt eine Expertin, wie man sich in diesem Fall richtig verhält.

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In der Regel passieren Einbrüche, wenn niemand zu Hause ist – etwa während der Urlaubszeit. Allerdings kann es auch passieren, dass man nachts aufschreckt, weil man ungewöhnliche Geräusche in der Wohnung hört. Stellt man dann fest, dass die Ursache tatsächlich Einbrecher sind, lautet die Frage, wie man jetzt richtig handelt. Expertin Carolin Hackemack vom Netzwerk Zuhause sicher e. V. verrät, wie man sich bei einem Einbruch richtig verhalten sollte.

Sollte man am Tatort bleiben?

Ist man zu Hause, wenn ein Einbruch stattfindet, sollte man sich in erster Linie in Sicherheit bringen. Am besten ist es, wenn man das Haus oder die Wohnung komplett verlässt. Ist dies nicht möglich, ist es zu empfehlen, sich sowie die anderen Familienmitglieder in einem Raum einzuschließen. Dort kann man dann die Polizei unter der 110 verständigen.

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Still bleiben oder sich bemerkbar machen? Das rät die Expertin

Bei einem Einbruch sollten sich die Opfer nicht ruhig verhalten. „Einbrecher wollen in der Regel unbemerkt bleiben“, weiß Hackemack. „Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das den Täter in die Flucht treiben.“ Dabei gilt es zu vermeiden, sich dem Täter in den Weg zu stellen oder gar zu versuchen, ihn aufzuhalten und zu überwältigen. „Fühlt er sich in die Enge getrieben, kann der Täter sein Einbruchwerkzeug, zum Beispiel einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen“, warnt die Expertin. Sie rät dazu, kein Risiko einzugehen und den Einbrecher entkommen zu lassen.

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„Dafür kann man sich Dinge einprägen, die der Polizei Ermittlungsansätze bieten.“ Dazu zählen Aussehen, Größe des Täters, Fluchtrichtung und, wenn ein Auto benutzt wurde, Angaben zum Fahrzeug, wie Farbe, Marke und Kennzeichen. Bereits kleine Hinweise können den Ermittlungen weiterhelfen.

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Wie sollte man sich nach dem Einbruch verhalten?

Unabhängig davon, ob man bei dem Einbruch anwesend war oder nicht, ist es ratsam, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. So kann man die Spuren nicht zerstören. Konnte man zuvor die Polizei nicht verständigen, sollte man spätestens jetzt die Notrufnummer 110 wählen. „Nachdem dann die Polizei ihre Arbeit aufgenommen und schließlich Haus oder Wohnung wieder freigegeben hat, wird man voraussichtlich eine Stehlgutliste zusammenstellen“, erklärt Hackemack. „Diese hilft der Polizei bei der Suche nach dem Diebesgut und dient der Versicherung beim Ersatz des Schadens als Grundlage.“

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„Für viele Betroffene ist ein Einbruch ein Schock. Die Verletzung der Privatsphäre geht tief – Angst zu Hause, Schlafstörungen und Unsicherheit können Einbruchopfer dauerhaft begleiten“, so Hackemack. In diesem Fall kann der Opferschutz der Polizei weiterhelfen. „Über manche Hausratversicherungen lassen sich zudem psychologische Beratungen in Anspruch nehmen.“

Damit man sich im eigenen Heim wieder sicher und wohlfühlt, kann man die Wohnung oder das Haus auf verschiedenste Weise sichern. Laut Hackemack findet man zuverlässige sowie kostenlose Ansprechpartner für wirksamen Einbruchschutz in den Beratungsstellen der Polizei.

Themen Einbruchschutz

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