
7. Januar 2023, 11:25 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ist in der Wohnung etwas kaputt oder hat man vor auszuziehen, bitten Vermieter häufig darum, Fotos von der Wohnung oder vom Schaden zu machen. Ob sie das aber tatsächlich dürfen, hat der Mieter zu entscheiden.
In der Wohnung kann man sich rundum frei fühlen. Die eigenen vier Wände sind der privateste Bereich, den man haben kann. Manchmal kommt es aber vor, dass Vermieter, Makler oder Verwalter in diesen Bereich, eindringen wollen, sie wollen Fotos von der Mietwohnung machen. Das dürfen sie nicht einfach so. Die Entscheidung, ob beziehungsweise wer wann in die Wohnung zum Fotografieren darf, liegt ganz allein beim Mieter, auch wenn die Wohnung vermietet werden soll, das stellt der Deutsche Mieterbund klar.

Wann dürfen Vermieter eigentlich eine Mietwohnung betreten?

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Darf der Vermieter Fotos in der Mietwohnung machen?
Zutritt in die Zimmer haben Vermieter, Wohnungsverwalter und Makler sowieso nur, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt – also zum Beispiel Neuvermietung oder Verkauf anstehen oder etwas modernisiert oder repariert werden muss. Dafür müssen sie die Besichtigung rechtzeitig ankündigen und den genauen Termin mit Uhrzeit mit dem Mieter abstimmen, so der DMB.
Aber selbst dann darf gegen den Willen des Mieters in seiner Wohnung nicht fotografiert werden. Er ist der alleinige Besitzer der Wohnung und hat damit das Entscheidungsrecht. Hinzu kommt, dass Fotos in die Privatsphäre eingreifen können, die durch das Grundgesetz geschützt ist. Denn gewollt oder ungewollt können die Bilder auch etwas der Lebensart der Mieter, ihrer Einrichtung oder andere intime Einzelheiten zeigen.
Gerade wenn ein Nachmieter oder Käufer gesucht wird, tauchen in Maklerexposés oder Inseraten oft ganze Fotoserien auf. Sie sollen Interessenten ein anschauliches Bild liefern.
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Mit Material der dpa