18. Februar 2020, 17:30 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Manchmal passiert es, dass Hausverwaltung oder Vermieter bei dringenden Anliegen von Mietern auf mehrfache Versuche hin nicht reagieren – sei es per Post, Telefon oder E-Mail. myHOMEBOOK hat beim Mieterverein nachgefragt, wie man sich in diesem Fall verhalten sollte – und ob sogar eine Mietminderung möglich ist.
In der Regel beschränkt sich der Kontakt zwischen Mieter und Vermieter beziehungsweise Hausverwaltung auf das nötige Minimum. Ist in der Wohnung oder beim Mietverhältnis alles in Ordnung, gibt es auch keinen Grund, das Gespräch zu suchen. Wenn jedoch beispielsweise Mängel in der Mietwohnung auftreten, die zeitnah behoben werden sollten, ist die Situation eine andere. Umso frustrierender kann es sein, wenn der Vermieter trotz defektem Warmwasserboiler oder Schimmel in der Wohnung nicht reagiert.
Wie weist man den Vermieter auf Mängel in der Wohnung hin?
Die Rechtslage bei Mängeln in der Wohnung ist eigentlich eindeutig. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand zu überlassen. Außerdem muss er diesen Zustand auch während der gesamten Mietzeit erhalten. Wenn während des Mietverhältnisses Mängel entstehen, müssen Mieter den Kontakt mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung herstellen.
„Es kommt natürlich immer darauf an, warum man die Hausverwaltung beziehungsweise den Vermieter kontaktiert“, erklärt Anja Franz vom Mieterverein München e. V. auf myHOMEBOOK-Nachfrage. Die Gründe können vielfältig sein: ein verstopfter Abfluss, undichte Fenster, defekte Heizungen oder Ungeziefer in der Wohnung. „Wenn es Mängel sind, die behoben werden müssen, sollte man dem Vermieter auf jeden Fall einen Brief oder eine Mail schreiben und die Mängel bekannt geben“, rät die Rechtsberaterin. Dazu sind Mieter sogar verpflichtet. Man muss dann den Vermieter auffordern, unter Fristsetzung die Mängel zu beheben.
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Der Vermieter reagiert nicht – was können Mieter tun?
Es kann passieren, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung auch nach mehreren Versuchen nicht reagiert. „Um ein wenig Druck auszuüben, kann man dann schreiben, dass man, sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun, die Mängel selbst beheben lässt und dann die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen beziehungsweise von der Miete abziehen wird“, empfiehlt Franz. Außerdem sollte man dem Vermieter mitteilen, dass man, solange der Mangel nicht behoben ist, die Miete nur noch unter Vorbehalt bezahlt.
Ist eine Mietminderung möglich, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Weniger Miete zu bezahlen, wenn der Vermieter nicht antwortet, ist jedoch keine gute Idee. „Von einer Mietminderung im laufenden Mietverhältnis, also einfach weniger Miete zu bezahlen, raten wir ab, da dann der Vermieter kündigen kann“, sagt die Mietrechtsexpertin. Es gibt jedoch eine andere Möglichkeit: Wenn die Mängel dann behoben sind, kann man ausrechnen, wie viel Mietminderung gerechtfertigt gewesen wäre und fordert diesen Betrag aktiv zurück.
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Können Mieter klagen, wenn der Vermieter nicht antwortet?
Der Rechtsweg bleibt in seltenen Fällen wohl der letzte, aber einzige Ausweg. „Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann man natürlich – nach vorheriger Androhung – auch Klage erheben“, erklärt Franz. Allerdings sollten sich Mieter der Konsequenzen bewusst sein. „Den Anwalt sollte man erst einschalten, wenn sich nichts tut, da das Verhältnis natürlich durch einen Anwaltsbrief nicht unbedingt verbessert wird.
Dabei sollte man gewissenhaft vorgehen und sich absichern: „Eine Dokumentation der vergeblichen Kontaktaufnahme ist natürlich immer gut, um später beweisen zu können, dass man erfolglos versucht hat, die Angelegenheit friedlich zu lösen, der Vermieter aber offenbar nicht dazu bereit war.“ Außerdem ist es beim Rechtsweg unbedingt erforderlich, die aufgetretenen Mängel detailliert zu erfassen.