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Experte erklärt

Ist ein Vermieter verpflichtet, eine Gelbe Tonne aufzustellen?

Manchmal haben Mieter keinen Zugang zu einer gelben Tonne und entsorgen ihre Verpackungen im Restmüll
Manchmal haben Mieter keinen Zugang zu einer gelben Tonne und entsorgen ihre Verpackungen im Restmüll Foto: Getty Images / Alvaro Moreno Perez
Franka Kruse-Gering
Redakteurin

20. November 2024, 14:45 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Wir alle kennen sie – die Gelbe Tonne. Einfamilienhäuser haben meist eine kleine vor der Tür stehen, Mehrfamilienhäuser gerne auch mal eine größere. Doch es kommt auch vor, dass Mieter gar keine Gelbe Tonne haben. myHOMEBOOK hat beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) nachgefragt, wie das sein kann.

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Gibt es keine Gelbe Tonne, muss man als Mieter notgedrungen seinen Verpackungsmüll in den Restmüll werfen. Das soll so eigentlich nicht sein. Aber wohin soll man sonst mit seinen alten Verpackungen? Ist der Vermieter in der Pflicht eine Gelbe Tonne aufzustellen? myHOMEBOOK klärt auf.

Muss ein Vermieter eine Gelbe Tonne aufstellen lassen?

„Grundsätzlich sind private Haushalte, also auch Mieter, nach § 14 Verpackungsgesetz verpflichtet, ihre Verpackungsabfälle zu trennen“, erklärt ein Sprecher des VKU. Deshalb müssen Grundstückstückeigentümer gelbe Tonnen von Entsorgern auf ihren Grundstücken dulden. „Aus dem Mietrecht ergibt sich, dass der Vermieter verpflichtet ist, gelbe Tonnen bereitzustellen. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz im Mietrecht (§ 556 BGB) muss der Vermieter nur notwendige und angemessene Nebenkosten verursachen. Unterlässt der Vermieter es, gelbe Tonnen bereitzustellen, entzieht er den Mietern die Möglichkeit, Verpackungsabfälle kostenfrei zu entsorgen. Dies kann zu erhöhten Restmüllgebühren führen, die auf die Mieter umgelegt werden“, erläutert der Experte. Durch ein solches Verhalten würde der Vermieter gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen.

Was man als Mieter tun kann, wenn der Vermieter keine Gelbe Tonne bereitstellt

Mieter haben laut des Experten zwei Möglichkeiten, wenn sich der Vermieter seiner Pflicht zur Bereitstellung der Gelben Tonne nicht nachkommt.

  1. Mieter können den Vermieter direkt kontaktieren und auf das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Verpflichtung zur Abfalltrennung hinweisen. Dabei kann man die Bereitstellung einer Gelben Tonne fordern. Weigert sich der Vermieter, kann der Mieter die Nebenkostenrechnung anfechten, wenn diese durch erhöhte Restmüllgebühren fehlerhaft ist.
  2. Im nächsten Schritt kann der Mieter die zuständige Abfallbehörde einschalten und darum bitten den Vermieter aufzufordern, eine Gelbe Tonne aufzustellen und damit zur Abfalltrennung sicherzustellen.
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Es gibt Ausnahmen, bei denen keine Gelbe Tonne bereitgestellt werden muss

„In einigen Liegenschaften, insbesondere in sozial problematischen Gebieten, wird die Mülltrennung häufig nicht umgesetzt. Bei ständiger Fehlbefüllung kann der Systementsorger die Gelben Tonnen wieder einziehen“, erklärt der VKU. Auch habe der Vermieter die Möglichkeit auf die Gelben Tonne zu verzichten, wenn er feststellt, dass die Mülltrennung dauerhaft nicht funktioniert.

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