Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Übersicht

Wann sich eine Versicherung für den Kleingarten lohnt

Kleingarten Versicherung
Um die kleine grüne Oase zu schützen, sollte man seinen Kleingarten versichern Foto: Getty Images
Katharina Regenthal
Redakteurin

1. September 2023, 17:02 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Kleingärten werden mitten in der Stadt zu kleinen, grünen Oasen. Aber braucht man eigentlich auch eine Versicherung für dieses besondere Fleckchen? myHOMEBOOK hat die Antworten.

Artikel teilen

Mitten in der Stadt und doch ganz weit weg: So ungefähr fühlt es sich in einer Kleingartenanlage an. Fernab vom Trubel kann man den Sommer genießen, Feste feiern und den eigenen Garten pflegen. Umso schmerzvoller ist es, wenn der Kleingarten oder die auf dem Grundstück stehende Laube mal zu Schaden kommt. Ob man eine spezielle Versicherung für einen Kleingarten benötigt, was man alles schützen kann und worauf man dabei achten sollte, lesen Sie hier.

Ist eine Versicherung für den Kleingarten notwendig?

Grundsätzlich ist eine Versicherung für einen Kleingarten keine Pflicht – zumindest in den meisten Anlagen. Allerdings kann es ab und an in der Satzung vorgeschrieben sein, dass Kleingärtner ihre Laube entsprechend versichern müssen. Darüber sollte man sich vorab informieren.

In manchen Fällen gibt es möglicherweise auch schon eine vom Kleingartenverein angebotene Rahmenversicherung, der alle Kleingärtner beitreten können. Je nachdem, was geschützt werden soll, muss man allerdings schauen, ob auch alles abgedeckt ist oder sich eine Zusatzversicherung lohnen würde.

Wirklich sinnvoll sei eine Absicherung, wenn im Kleingarten entsprechende Werte vorhanden sind, so Felicitas Eckert von der Versicherung „die Bayerische“ gegenüber myHOMEBOOK.

Bestehende Hausratsversicherung greift nicht

Kleingärtner müssen beachten, dass ihre bestehende Hausratsversicherung nicht unbedingt bei Schäden im Schrebergarten greift. Wer also auf Nummer Sicher gehen will, um im Schadensfall – etwa bei einem Einbruch oder bei Unwetterschäden – nicht auf den Kosten sitzenzubleiben, der sollte eine gesonderte Versicherung abschließen. Hier gibt es spezielle Modelle für Kleingärten. Bei manchen Versicherungen kann man auch die bestehende Hausratsversicherung erweitern.

Was kann man alles versichern?

Was man alles mit einer Versicherung für den Kleingarten absichern kann, hängt vom jeweiligen Tarif ab. In der Regel sind Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl oder auch Glasbruch versichert. Zusätzlich kann man noch Schäden durch Sturm und Hagel absichern. Wer etwa eine Photovoltaikanlage hat, kann auch diese in die Versicherung mit aufnehmen.

Hinweis: Grundsätzlich sollte man immer vorab klären, was alles mit der Versicherung für den Kleingarten abgesichert ist, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für den Kleingarten sein?

Auch die Höhe der Versicherungssumme kann variieren. Häufig sind etwa der Kleingarten und die Laube mit 5000 Euro versichert – der Hausrat, also das, was sich in der Laube befindet, dann wiederum mit 2000 Euro. Diese Summen können und müssen individuell angepasst werden, um im Schadensfall auch entsprechend Ersatz zu bekommen. Beim Abschluss der Versicherung sollte man zudem darauf achten, dass nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert vereinbart wird. Dieser entscheidet bei Schäden über die Höhe der Entschädigung.

Mehr zum Thema

Vorsicht bei Unterversicherung

Wichtig ist, dass man beim Abschluss der Versicherung für den Kleingarten den Wert der Laube und des Inhalts möglichst genau angibt. Die versicherten Sachen sollten keinesfalls einen höheren Wert haben als die Versicherungssumme. Im Schadensfall bleibt man nämlich auf erheblichen Kosten sitzen. Die Versicherung muss in so einem Fall den Schaden nur anteilig erstatten, auch wenn der Schaden insgesamt sogar niedriger ist als die Versicherungssumme.

Themen Versicherung
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.