18. Oktober 2024, 10:39 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein Wasserschaden steht wohl auf der Albtraumliste vieler Mieter und Hausbesitzer ganz oben. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Grund ein Defekt der Waschmaschine oder Spülmaschine war. Unbemerkt läuft das Wasser aus der Maschine und flutet nach und nach jedes Zimmer. Um dieses Szenario zu vermeiden, lassen viele die Maschinen nur laufen, wenn man zu Hause ist. Aber was wäre, wenn man die Waschmaschine anstellt, wenn man das Haus verlässt? Riskiert man den eigenen Versicherungsschutz?
Wer arbeitet, Hobbys verfolgt oder sich generell viel außerhalb der eigenen vier Wände aufhält, schafft es nicht immer, mit dem Haushalt hinterherzukommen. Glücklicherweise erledigt die Wasch- oder Spülmaschine ihren Job auch in Abwesenheit. Wieso die Waschmaschine also nicht einfach laufen lassen, wenn man einkaufen geht oder zur Arbeit fährt? Oder aber die Spülmaschine so takten, dass die fertig ist, wenn man wieder zu Hause ankommt? Dem einen oder anderen stehen bei dem Gedanken alle Haare zu Berge, zu groß ist die Angst vor einem Wasserschaden. myHOMEBOOK hat bei einer Expertin nachgefragt, ob man die Wasch- und Spülmaschine laufen lassen darf und sollte, wenn man außer Haus ist.
Dürfen Waschmaschinen mit Aquastop in Abwesenheit laufen?
„Wer seine Waschmaschine anstellt und für zwei bis drei Stunden das Haus verlässt, handelt grob fahrlässig“, verrät Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. auf Nachfrage von myHOMEBOOK. Dagegen vollkommen legitim und unbedenklich: der Gang zu Briefkasten, Mülltonne oder Bäcker. Inzwischen sind viele Waschmaschinen- und Spülmaschinenmodelle mit einem sogenannten Aquastop ausgerüstet. Auch ältere Modelle lassen sich mit diesem nachrüsten. Bei Defekten hilft der Sicherheitsmechanismus, die Wasserzufuhr bei Waschmaschinen und Spülmaschinen rechtzeitig zu stoppen. Wasserschäden in der Wohnung können so erst gar nicht entstehen.
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„Ist die Maschine mit einem sogenannten Aquastop-System ausgerüstet, ist es nicht zu beanstanden, wenn man für drei Stunden die Wohnung verlässt“, weiß Kathrin Jarosch. Waschmaschine und Spülmaschine können also durchaus in Abwesenheit laufen, ohne, dass man den eigenen Versicherungsschutz gefährdet.
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Gilt der Versicherungsschutz auch bei smarten Geräten?
Immer mehr Geräte, und damit auch Waschmaschinen und Spülmaschinen, lassen sich inzwischen auch via Smartphone und App aus der Ferne steuern. Direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz habe dies jedoch nicht. Vielmehr gilt: „Versichert ist, was im Vertrag vereinbart ist. Gefahren wie Leitungswasserschäden (die z. B. durch defekte Waschmaschinen entstehen) sind in der Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt“, so Jarosch.
Im Schadensfall gilt jedoch: Um eine genaue Prüfung des Sachverhaltes durch den Versicherer wird man nicht herumkommen. Im Einzelfall und unter Betrachtung der Umstände gilt es hier zu klären, ob man grob fahrlässig gehandelt hat und wenn ja in welchem Maße.