Wenn Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt werden, muss es dafür einen Grund geben. Wenn dieser allerdings vor dem Einzug des Eigentümers wegfällt, ist die Kündigung mitunter nicht mehr gültig.
1. April 2019, 8:04 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Mieter müssen nicht unbedingt ausziehen, wenn der eigentliche Grund für die Eigenbedarfskündigung ihres Vermieters entfallen ist und diese somit ungültig wird. Verfolgt der Eigentümer die Kündigung dennoch weiter, handelt er nach Ansicht des Landgerichts Berlin rechtsmissbräuchlich (Az.: 67 S 9/18). Das berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 4/2019) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin.
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Wann der Kündigungsgrund entfällt
In dem verhandelten Fall hatte die Eigentümerin ihren Mietern aus Eigenbedarf gekündigt, weil sie aus beruflichen Gründen nach Berlin ziehen wollte. Sie hatte in der Stadt einen Job als Stuntfrau angenommen. Zudem wollte sie nach dem Ende ihrer Ausbildung als Rettungssanitäterin eine Festanstellung antreten. Allerdings erlitt sie kurz vor ihrem Umzug einen schweren Arbeitsunfall, wodurch sie fast zwei Jahre dauerhaft krankgeschrieben war. Ihre berufliche Zukunft war zudem eine Zeit lang ungewiss.
Mit ihrer Räumungsklage scheiterte die Eigentümerin. Denn aus Sicht des Gerichts war der Kündigungsgrund – zumindest für unabsehbare Zeit – entfallen und die Eigenbedarfskündigung somit ungültig. Die Eigentümerin habe nicht nur ihren Job als Stuntfrau aufgeben müssen, sie konnte auch die Ausbildung zur Rettungssanitäterin nicht wie geplant abschließen. Zudem war sie krankheitsbedingt zunächst zu ihrer Mutter gezogen. Damit sei der von der Klägerin geltend gemachte Eigenbedarf nicht mehr hinreichend begründet.