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Verordnung gilt seit 1.1.

Viele noch ohne Grundsteuerbescheid! Wann kann man damit rechnen?

Grundsteuerbescheid
Die Bescheid zur neuen Grundsteuerberechnung sorgen womöglich für Stirnrunzeln – sofern sie eintreffen Foto: Getty Images
Felix Mildner
Redaktionsleiter

6. Januar 2025, 17:12 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Grundsteuerverordnung war für alle Eigentümer ein wichtiges Thema in den vergangenen Jahren – jetzt greift sie auch. Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neuen Sätze, aber noch nicht alle haben auch einen Bescheid bekommen.

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Die neue Berechnungsgrundlage der Grundsteuer gilt bereits seit dem 1. Januar 2025. Für viele Eigentümer wird es voraussichtlich teurer werden, so viel steht bereits fest. Allerdings sind die entsprechenden Bescheide noch nicht in den Briefkästen aller Immobilienbesitzer angekommen. Warum das so ist und wann man mit den Briefen rechnen kann, erklärt eine Expertin des Eigentümerverbands Haus und Grund bei myHOMEBOOK.

Wann kann man mit dem neuen Grundsteuerbescheid rechnen?

Bisher haben bei Weitem nicht alle Eigentümer den neuen Grundsteuerbescheid bekommen. „Nach unseren Schätzungen erst etwa ein Drittel“, erklärt Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik bei Haus und Grund. Aber wie geht es weiter? „Die Gemeinden können bis 30. Juni. rückwirkend für ganz 2025 einen Hebesatz festlegen“, erläutert die Expertin. „Der Versand der Bescheide kann sich grundsätzlich also weit in ins Jahr 2025 hineinziehen.“ Angesichts der angespannten Finanzlage vieler Gemeinden würden diese aber laut Barent sicher schneller versuchen, die Bescheide zu versenden. Die meisten wollen demnach im Januar oder Februar damit beginnen.

Passend dazu: Was der Grundsteuerbescheid bedeutet

Warum gibt es unterschiedliche Zeitpunkte beim Versand?

„Das hängt mit den unterschiedlichen Regelungen zur Grundsteuer in den Bundesländern zusammen“, erklärt Barent auf Nachfrage. „Dort, wo das wertbezogene Bundesmodell des damaligen Finanzministers Scholz eingeführt wurde, kam es zu sehr starken Steigerungen der steuerlichen Werte und zu berechtigten Befürchtungen eines starken Grundsteuer-Anstiegs.“

Berlin und Sachsen haben laut Barent sehr schnell reagiert und versucht, die weiteren Berechnungsgrundlagen (Messzahl und Hebesatz) an die reformbedingt stark gestiegenen Werte anzupassen. Andere Bundesländer haben noch in letzter Minute rechtliche Änderungen vorgenommen oder planen dies, etwa Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Das Ziel: Die Gemeinden sollen für Wohnen und Gewerbe unterschiedliche Hebesätze festlegen dürfen.

„Durch diese rechtliche Unsicherheit auf Länderebene warten die Kommunen mit der Hebesatz-Festlegung“, erläutert Barent. Infolgedessen würde sich dort vielfach die Festlegung der Hebesätze verzögern. Folglich kommen auch die Bescheide für die Bürger später als geplant. „Länder mit wertneutralen Modellen wie Bayern hatten diese Probleme nicht und konnten schneller Bewertung und Berechnung umsetzen“, ergänzt die Expertin.

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Das rät die Expertin betroffenen Eigentümern

Landet der Grundsteuerbescheid im Briefkasten, sollten Eigentümer ihn „genau prüfen“, sagt Barent. Dabei sollte man etwa darauf achten, „ob der Wert aus dem Wertbescheid korrekt übernommen und der richtige Hebesatz („Grundsteuer B“) angewendet wurde“. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist nur dann zu empfehlen, wenn die Berechnung Fehler enthält.

Dabei rät die Expertin: „Bereits erhobene Einsprüche gegen die Bewertung aufrechterhalten, jedoch nicht gegen die Bewertung klagen.“ Haus & Grund prüft gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler die Verfassungskonformität der „wertbezogenen Bewertung“. „Ein positiver Ausgang wird aller Voraussicht nach auch den anderen Eigentümern zugutekommen“, sagt Barent.

Der Wert an sich steht dabei mit dem Wertbescheid fest. Einzelne Bundesländer wie Berlin ermöglichen es aber, gegen eine existenzbedrohend hohe Grundsteuer auf selbst bewohnte Immobilien vorzugehen und einen Härtefall geltend zu machen oder zumindest eine Ratenzahlung zu erwirken. „Dies ist in extremen Fällen einen Versuch wert“, erklärt die Expertin.

Themen Immobilien
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