Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Tierhalter, aufgepasst!

Wann die Allergie des Nachbarn zum Haustierverbot führen kann

Die Katzenallergie eines Nachbarn kann nicht unbedingt zu einem Verbot führen
Die Katzenallergie eines Nachbarn kann nicht unbedingt zu einem Verbot führen Foto: Getty Images

In vielen Häusern ist die Haltung von Haustieren gestattet. Doch was, wenn der Nachbar eine Allergie gegen Katzenhaare hat? Bei dieser Frage kamen selbst Gerichte zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Artikel teilen
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

11. April 2019, 8:05 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Kann die Allergie eines Nachbarn dazu führen, dass Vermieter Haustiere verbieten dürfen? Ein Vermieter darf zumindest nicht generell die Haltung von Katzen untersagen. Er kann sich die Erlaubnis dazu jedoch im Mietvertrag vorbehalten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (VIII ZR 168/12).

Auch interessant: Wann eine Eigenbedarfs-Kündigung ungültig wird

Mehr zum Thema

Interessen müssen abgewogen werden

Sowohl Vermieter als auch Gerichte kommen dabei in gleich gelagerten Fällen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Das Amtsgericht Hannover (Az.: 8611 76/86) und eine Abteilung des Amtsgerichts Köln (Az.: 210 C 103/12) entschieden, dass die Katzenallergie eines benachbarten Mieters kein Grund sei, die Erlaubnis der Katzenhaltung zu verweigern.

Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln (Az.: 219 C 565/87) sah das anders, genau wie das Landgericht München I (Az.: 34 S 16167/03). Im konkreten Fall wollte ein Mieter für seinen Sohn, der unter Panikattacken litt, aus therapeutischen Gründen eine Katze anschaffen. Dem entgegen stand das Interesse des Wohnungsnachbarn, der an allergischem Asthma erkrankt war.

Ist die Katzenhaltung im Haus erlaubt, berechtigt ein Stubentiger in der Nachbarwohnung einen Tierhaarallergiker nicht, die Miete zu mindern, entschied das Amtsgericht Arolsen (Az.: 2 C 18/07 (70)).

Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.