13. März 2019, 10:05 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Alle 30 Sekunden platzt irgendwo in Deutschland ein Wasserrohr, leckt eine Waschmaschine, wird ein Keller überschwemmt. Häufige Folge: Wasserschaden. Das zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Schäden belaufen sich auf über 2,6 Milliarden Euro im Jahr. Welche Versicherung kommt für die entstandenen Kosten eigentlich auf? myHOMEBOOK gibt einen Überblick.
Wann zahlt welche Versicherung bei einem Wasserschaden?
Für Wasserschäden, die in Ihrer Wohnung an Hausrat, Mobiliar und beweglichen Dingen entstehen, kommt prinzipiell die Hausratversicherung auf. Doch Achtung: Sie springt nur ein, wenn der Schaden durch einen bestimmungswidrigen Austritt von eigenem Leitungswasser zustande gekommen ist, und zwar bei:
- auslaufenden Geschirrspülern
- auslaufenden Waschmaschinen
- Wasserleitungen
- Trinkwasserrohren
- Abwasserrohren
- Klimaanlagen
- Sprinkleranlagen
Die Versicherung wird zudem genau prüfen, ob der Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch zustande gekommen ist und Sie somit fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie für den Schaden verantwortlich gemacht werden können, kann sich die Versicherung weigern zu zahlen. Das könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie die ausgelaufene Waschmaschine falsch angeschlossen haben.
Generell ausgenommen vom Hausrat-Versicherungsschutz sind zum Beispiel Schäden durch Reinigungswasser, aufsteigendes Grundwasser oder Wasser, das aus einem Aquarium oder geplatztem Wasserbett ausläuft. Auch wenn Sie versehentlich ein Fenster haben offenstehen lassen und eingetretener Regen Schaden anrichtet, greift die Hausratversicherung nicht. Manche Versicherer bieten für solche Fälle allerdings einen erweiterten Versicherungsschutz an.
Die Haftpflichtversicherung greift im Schadensfall beim Nachbarn
Läuft das Wasser in Ihrer Wohnung erstmal aus, tropft es schnell durch zur Nachbarwohnung. Für Schäden, die dort entstehen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf. Umgekehrt gilt auch: Dringt Wasser von Nachbarn in Ihre Wohnung und verursacht Schaden, zahlt deren Haftpflicht.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Schäden, die am Haus entstehen, übernimmt die Gebäudeversicherung. Sie zahlt dann für Reparatur und Instandsetzung. Diese Police greift auch bei fest mit dem Haus verbundenen Teilen wie zum Beispiel beschädigten Toiletten und Waschbecken, wenn Heizungsrohre platzen oder auch bei defekten Heizungsanlagen. Achtung: Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Haus leer steht. Dazu zählen auch Rohbauten und Gebäude, die renoviert werden.
Auch interessant: So machen Sie Ihr Zuhause kindersicher
Welche Versicherung springt bei Überschwemmungen ein?
Sogenannte „Elementarschäden“ entstehen durch Starkregen und Überschwemmungen. Tritt dabei durch Überlastung der Abwasserrohre Leitungswasser aus, nennt man das Rückstau. Das kann erhebliche Schäden verursachen und fällt auch unter Elementarschäden.
Weitere Elementarschäden können durch Lawinen, Erdrutsche und Erdbeben entstehen. Achtung: Gebäude- und auch Hausratversicherungen decken solche Schäden in der Regel nicht ab. Sie können Ihren Versicherungsschutz jedoch um eine Elementarschäden-Abdeckung erweitern.
Auch interessant: Gaunerzinken – das bedeuten die geheimnisvollen Symbole der Einbrecher
Kann man bei einem Wasserschaden die Miete mindern?
Wenn Sie nicht für den Wasserschaden verantwortlich sind, haben Sie Anspruch auf Mietminderung. Sie sollten unbedingt den Schaden dokumentieren, am besten mit Zeugen. Der Schadenswert wird dann durch ein Sachverständigengutachten ermittelt, mit dem Sie gegebenenfalls Ihren Vermieter zur Mietminderung auffordern können. Wie hoch die Mietminderung ausfällt, wird in verschiedenen Gerichtsurteilen unterschiedlich bewertet. Hier zählt immer der Einzelfall.