3. Januar 2023, 12:53 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Ob Haus- oder Wohnungseigentümer, viele vermieten ihre vier Wände. Doch damit steigt auch die Verantwortung. Ein nicht gestreuter Weg, ein Sturm oder ein Streit mit der Mieterpartei können die finanzielle Situation des Vermieters ganz schön in Schieflage bringen.
Generell gibt es in Deutschland keine Pflicht für Vermieter bestimmte Versicherungen abzuschließen, allerdings wird empfohlen, die ein oder andere Versicherung abzuschließen, um finanzielle Risiken abzudecken. Im Schadensfall könnten sonst die Vermieter haftbar gemacht werden.
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Welche Versicherungen sind für Vermieter sinnvoll?
Ein Streit, herabfallende Dachziegel oder ein Wasserschaden können ganz schnell ein großes Loch in das Portmonee des Vermieters reißen, wenn er sich nicht ausreichend abgesichert hat, hier finden Sie eine Übersicht der Versicherungen, die vom Bund der Versicherten empfohlen werden.
1. Wohngebäudeversicherung
Sie steht bei Experten wie Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) obenan. In Eigentumsanlagen schließt in der Regel die Hausverwaltung diese Versicherung für die Eigentümergemeinschaft (WEG) ab. Die Police greift, wenn zum Beispiel Sturm, Hagel oder Wasserrohrbrüche Schaden anrichten. Normalerweise müssen sich vermietende WEG-Mitglieder also nicht um den Abschluss eines Vertrags kümmern. Dennoch rät Boss, sich zu erkundigen, ob die für die Gemeinschaft bestehende Police Vermietungen wirklich einschließt. „Unbedingt prüfen“, sagt sie.
Vermietende Hauseigentümer haben meistens eine Wohngebäudeversicherung, zumal bei mit Krediten belasteten Immobilien die Banken einen solchen Vertrag verlangen. Eigentümer sollten darauf achten, ob ihr Gebäude auch gegen Elementarschäden geschützt ist, um nicht auf der teuren Instandsetzung ihres Hauses sitzenzubleiben.
Wer außer Wohnungen noch Läden, Lokale oder Werkstätten im Haus und in Nebengebäuden vermietet, sollte die von ihnen ausgehende Feuergefahr berücksichtigen. Dieses Risiko sollte möglichst in der Gebäudehaftpflicht enthalten sein. „Mit der Versicherungsgesellschaft reden und genau angeben, welcher Betrieb drin ist“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Es gibt auch Feuerversicherungen.
Der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung hängt unter anderem von der Lage des Hauses und den versicherten Risiken ab.
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2. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Ein nicht gestreuter Gehweg vor dem Haus oder umherfliegende Dachziegel – und schon kommt der Krankenwagen, weil der Nachbar verletzt ist. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht springt ein, „falls einem Dritten im Zusammenhang mit Haus oder Grundstück etwas passiert“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Im Prinzip deckt die Versicherung Aufgaben aus der Verkehrssicherungspflicht ab. Das Schneeräumen und Laubkehren wälzen Eigentümer häufig über den Mietvertrag auf Mieter ab. Aus dem Schneider sind sie damit nicht: Eigentümer müssten als Letzte in der Haftungskette einstehen, etwa wenn Mieter untätig bleiben, so der BdV. In dem Fall prüfe die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Ansprüche Geschädigter. Insofern stelle sie sich zunächst schützend vor den Eigentümer. Dieser kann den Mieter später eventuell in Regress nehmen.
Weil es wie in der Gebäudeversicherung um hohe Haftungssummen geht, gilt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als sinnvoll für Vermieter. Sie können für beide Policen den Beitrag über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Rechtsschutz
Ein Mieter möchte einen behindertengerechten Zugang zur Wohnung schaffen. Diesen Anspruch kann der Vermieter gegenüber seinen Miteigentümern aber nicht durchsetzen. Da ist Streit nach allen Seiten vorprogrammiert. Der Vermieter verklagt den Mieter, um Ansprüche aus dem Mietvertrag durchzusetzen, der Mieter den Vermieter, und der die Miteigentümer. In solchen Fällen erstattet eine Rechtsschutzversicherung oft Anwalts- und Gerichtskosten.
Sabine Feuersänger vom Verein Wohnen im Eigentum (WiE) findet die Police Rechtsschutzversicherung „empfehlenswert“. Diese sollte nach Ansicht des Kölner Versicherungsberaters Ingo Cordts ein breites Spektrum abdecken. „Alles, womit einen ein Mieter ärgern kann.“ Schließen bestehende Rechtsschutzversicherungen Vermieterstreitigkeiten ein, kann der darauf entfallende Beitragsanteil für das Finanzamt herausgerechnet werden.
Mietausfall- oder Mietverlustversicherung
Größere Schäden am vermieteten Objekt, etwa durch Wasser oder Feuer, ziehen oft umfangreiche Instandsetzungsarbeiten nach sich. Teilweise dauern sie Wochen oder Monate. In der Zeit können Mieter nicht unbedingt wohnen bleiben. Wenn sie vorübergehend ausziehen müssen, zahlen sie keine Miete. Für Eigentümer bedeutet das den Verlust von Einnahmen. Da wird es vor allem bei auf Kredit finanzierten Immobilien finanziell schnell eng. „Die Zahlungen für die Hypothek laufen ja weiter“, erläutert Weidenbach.
Den Schaden kann eine Mietausfallversicherung auffangen. Ihr Abschluss ist nach Ansicht von Haus & Grund Abwägungssache. „Entscheidend sind zunächst die Höhe der Versicherungsprämie und wie hoch das Ausfallrisiko tatsächlich ist“, ordnet Happ ein. Darüber hinaus sollte genau hingesehen werden, wann und wie lange die Versicherung einspringt und wie hoch die Deckung ist. Manche Tarife in der Gebäudeversicherung umfassen Mietausfall. Üblicherweise sind dann höhere Beiträge zu zahlen.
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Hausratversicherung
Für vermietende Immobilienbesitzer kann die Versicherung in Betracht kommen, wenn sie möbliert vermieten. Vor Abschluss des Vertrags sollte jedoch überlegt werden, welchen Wert das Mobiliar hat und ob neues selbst finanziert werden kann. Es lohnt ein Blick in die eigene Hausratspolice, um zu sehen, ob die Mietwohnung inkludiert ist.
Mit Material der dpa