25. April 2019, 8:17 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Ein Spitzer auf glühende Kohlen genügt, um eine Stichflamme zu entfachen. Bei der Verwendung von flüssigen Grillanzündern kann es daher leicht zu Unfällen kommen. Doch wer kommt für die Schäden auf?
Flüssigen Grillanzünder auf glühende Kohlen zu sprühen, kann gefährlich sein. Denn dadurch kann es zu Stichflammen kommen, mit denen man sich und andere verbrennen könnte. Bei solchen Grillunfällen stellt sich die Frage: Wer haftet?
Kreislauf beobachten Grillunfälle: Große Brandwunden nicht kühlen
Saison-Start Warum eine Privathaftpflichtpolice beim Grillen sinnvoll ist
Aktuelles Urteil Lärmbelästigung unter Nachbarn rechtfertigt keine körperliche Gewalt
Verursacher haftet
Wird dabei jemand verletzt, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen, entschied das Landgericht Dessau-Roßlau (Az.: 2 O 147/18), wie der Bund der Versicherten mitteilt. Denn ein solches Verhalten ist fahrlässig.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann flüssigen Anzünder auf heiße Kohlen in einem Grill gesprüht. Hierdurch entstand eine Stichflamme, welche die Kleidung einer Frau erfasste, die in der Nähe stand. Die Frau wurde erheblich verletzt und musste sich mehreren Operationen unterziehen. Die Versicherung der Frau verlangte von dem Mann Schadenersatz in Höhe von rund 20.000 Euro.
Auch interessant: Wie der Grill frühlingsfit wird
Mit Erfolg: Der Mann habe fahrlässig die Gesundheit der Versicherten verletzt, befand das Gericht. Daher sei er zu Schadenersatz verpflichtet. Der Beklagte sei für die Verletzungen verantwortlich. Ein Mitverschulden der Frau schloss das Gericht aus: Allein der Umstand, dass die Versicherte sich auf einen etwaigen Hinweis des Beklagten nicht schnell und weit genug vom Grill entfernt hätte, genügt hierfür nicht. Denn es war ausschließlich Sache des Beklagten, eine derart gefährliche Handlung grundsätzlich zu unterlassen.