22. März 2021, 4:27 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Können Wertgegenstände unbegrenzt zu Hause aufbewahrt werden? Und wie schützt man Wertsachen, damit sie versichert sind?
Geld, Schmuck, Designermöbel und Kunst – schöne Dinge haben ihren Wert. Wer davon viel zu Hause hat, kann sich glücklich schätzen. Zugleich stellt sich aber auch die Frage nach der Sicherheit. Darf man eigentlich eine unbegrenzte Anzahl an Wertgegenständen zu Hause aufbewahren? Und wie schützt man die Kostbarkeiten vor Einbrechern?
Übersicht
- Muss man die Anzahl der Wertgegenstände zu Hause melden?
- Probleme mit der Hausratsversicherung
- Safe-Schlüssel besser mit sich führen
- Was gilt eigentlich als Wertsache für Versicherungen?
- Auch Bargeld kann versichert werden
- Was tun, sind Wertgegenstände zu Hause gestohlen worden?
- Gutachten bei wertvollen Erbstücken
- Reicht bei Kunstwerken eine Hausratversicherung?
- Kunstversicherung bei sehr wertvollen Kunstwerken
Muss man die Anzahl der Wertgegenstände zu Hause melden?
Nein. Wer Wertgegenstände aufbewahrt, muss das prinzipiell nirgends melden. Im Gegenteil, Sicherheitsexperten raten, auch den engsten Freunden nichts über die kostbaren Schätze in den eigenen vier Wänden zu erzählen. Generell gibt es auch keine Höchstgrenze an Wertsachen in der Wohnung.
Die Matratze als Versteck für die geliebten Kostbarkeiten ist out. Wo man Bargeld, Schmuck, Gold oder andere Wertsachen stattdessen verstecken sollte, erfahren Sie hier.
Probleme mit der Hausratsversicherung
Hat man seine Wertsachen im Safe versteckt und die Einbrecher finden den Schlüssel in der Wohnung und leeren ihn, stellen sich Versicherungen bei der Schadensregulierung mitunter quer. Denn ein schlampig versteckter Safe-Schlüssel kann als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Läuft es ganz schlecht, droht eine Kürzung der Versicherungsleistungen. Nicht selten landet solch ein Streitfall zwischen Versicherern und Einbruchsopfern dann vor Gericht.
Safe-Schlüssel besser mit sich führen
Sicherheitsexperten empfehlen, Schlüssel oder notierte Nummernkombination für den Safe generell nicht in der Wohnung zu verstecken. Auch das obligatorische Versteck unter dem Blumenkübel vor der Haustür oder im Garten ist keine gute Idee. Die Polizei bringt es auf den Punkt: Einbrecher finden jedes Versteck. Wichtige Schlüssel führt man deshalb am besten stets bei sich. Oder deponiert sie an einem sicheren Ort, beispielsweise in einem Bank-Schließfach.
Die Polizei empfiehlt zudem, eine Liste über alle Wertgegenstände zu Hause zu führen. So behält man alles im Blick und kommt nach einem Diebstahl eher wieder an sein kostbares Hab und Gut. Eine gute Kennzeichnung hilft darüber hinaus, den Schadensfall mit der Hausratversicherung zu regulieren. Tipp der Polizei: Wertsachen abfotografieren!
Auch interessant: Gerüst am Wohnhaus – muss man das wirklich seiner Hausratversicherung melden?
Was gilt eigentlich als Wertsache für Versicherungen?
Was Versicherer unter Wertsachen definieren, erklären die Experten der Deutschen Schadenshilfe. Demnach liegen allen Verträgen von Hausratsversicherungen die sogenannten Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen (VHB) zugrunde. Als Wertsachen gelten beispielsweise:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere
- Schmuck, Briefmarken, Edelsteine, Münzen, Medaillen
- alle Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche
- Kunstgegenstände
- Gegenstände, die über 100 Jahre alt sind (ausgenommen Möbel)
Teure Sportausrüstungen oder hochwertige elektronische Geräte gelten hingegen prinzipiell nicht als Wertsachen nach VHB. Einige Versicherungsunternehmen bieten hierfür jedoch spezielle Policen wie eine Wertsachenversicherung an.
Auch Bargeld kann versichert werden
Laut der Bundesbank hat jeder Deutsche im Schnitt 70.000 Euro auf der hohen Kante. In Zeiten der Niedrigzinsen bewahren viele Menschen ihre Barschaft mittlerweile in den eigenen vier Wänden auf. Die Experten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklären, dass eine Hausratversicherung auch Bargeld abdeckt. Der Haken: Nach einem Einbruch entschädigt der Versicherer gestohlenes Geld jedoch nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Häufig sind das 1.000 bis 2.000 Euro. Höhere Summen an Bargeld sind hingegen nicht automatisch versichert. Mit dem Versicherer kann man die Versicherung größerer Geldbeträgen jedoch individuell vereinbaren.
Was tun, sind Wertgegenstände zu Hause gestohlen worden?
Nach einem Einbruch muss der Schadensfall gegenüber der Versicherung gemeldet und nachgewiesen werden. Dabei sollte man über den versicherten Gegenstand und seinen Wiederbeschaffungswert gegenüber der Versicherung eine Rechnung und am besten auch ein Foto vorweisen.
Gutachten bei wertvollen Erbstücken
Bei älteren Wertgegenständen oder Erbstücken ist ein Nachweis über den Wert jedoch oftmals nicht möglich. Der Wert solcher Gegenstände kann jedoch durch ein Gutachten ermittelt und bestätigt werden. Wer zum Beispiel ein Gemälde einschätzen will, wendet sich an einen Kunstsachverständigen. Schmuck können Juweliere bewerten. Den Wert eines antiken Möbels kann ein Antiquitätenhändler beurteilen.
Ohne Gutachten, Rechnung oder andere Nachweise über einen gestohlenen Wertgegenstand kann es jedoch zu Problemen mit der Versicherung kommen. Doch auch mit Nachweis: Den ganzen Wert wird man in der Regel nicht erstattet bekommen. Meist liegt die Obergrenze einer regulären Hausratsversicherung bei rund 20 Prozent der Versicherungssumme.
Reicht bei Kunstwerken eine Hausratversicherung?
Das kommt auf den Wert des Kunstwerkes an. Alexander Küsel vom GDV erklärt gegenüber myHOMEBOOK: „Sammelt man eher unbekannte Künstler und der Wert der Sammlung ist überschaubar, kann der Schutz durch eine Hausratversicherung ausreichend sein.“ Allerdings sind die 20 Prozent der Versicherungssumme schnell erreicht. Private Sammler sollten Fragen des Versicherungsumfangs direkt mit der Hausrats- oder Kunstversicherung abklären. Dabei sollten auch die notwendigen Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel der Einbau einer Alarmanlage besprochen werden.
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Kunstversicherung bei sehr wertvollen Kunstwerken
Bei wertvollen Gemälden, Plastiken sowie Designermöbeln lohnt sich eine Absicherung über eine Kunstversicherung. Die wird in der Regel zusätzlich zur Hausratversicherung angeboten. Bei einer Kunstversicherung ist zudem der Transport mitversichert. Eine All-Risk-Versicherung greift zudem bei Diebstahl, Verlust oder Schäden durch Feuer oder Leitungswasser.