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Nicht nur im Studium

Wie gründet man eigentlich eine WG?

Mitbewohner in der Küche einer Wohngemeinschaft
Wenn man eine WG gründen möchte, kommt es nicht nur auf die richtigen Mitbewohner an. Was sollte man bei der Wohnung oder beim Mietvertrag beachten? Foto: Getty Images
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myHOMEBOOK Redaktion

18. Januar 2021, 15:08 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Aufgrund der seit Jahren andauernden Wohnungsnot und steigenden Mieten in den Großstädten sind Wohngemeinschaften immer noch ein probates Mittel, um günstig zu wohnen. Dabei nimmt man auch einige Einbußen in Kauf, vor allem beim geteilten Wohnraum. Welche Hürden gilt es dabei zu meistern, und wie geht man vor?

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Viele Studierende leben in Wohngemeinschaften – aber nicht nur diese nutzen die günstige Wohnform und teilen sich eine gemeinsame Wohnung. Laut Statistischem Bundesamt waren es im letzten Jahr immerhin 4,8 Millionen Menschen, die in einer WG zusammen lebten. Während die meisten davon nur zu einer bereits bestehenden Gemeinschaft dazustoßen, gründen manche auch eine eigene WG. Die passende Wohnung zu finden ist dabei womöglich der aufwändigste, aber nicht der einzige Aspekt, der wichtig ist.

Welche Wohnung eignet sich als WG?

Klar, für eine Wohngemeinschaft braucht man zunächst eine passende Wohnung. Auch wenn es auf dem aktuellen Wohnungsmarkt vor allem in Ballungszentren und Universitätsstädten nicht gerade leicht ist, eine passende ausfindig zu machen, wird man mit etwas Glück doch fündig. Eine erste Anlaufstelle sind die zahlreichen Immobilien-Portale im Netz. Doch welche eignet sich wirklich als Wohngemeinschaft?

Während bei einigen Inseraten deutlich vermerkt ist, dass der Vermieter keine WG in der Wohnung haben möchte, ist dies nicht immer der Fall. Ein Blick auf den Grundriss gibt Einsicht über die Raumaufteilung. Diese Fragen sollte man sich dabei stellen, wenn man darin eine WG gründen möchte:

  • Wie viele Zimmer gibt es?
  • Sind die Zimmer in etwa gleich groß?
  • Sind die Wohnräume von einem Flur aus zu erreichen, oder gibt es ein Durchgangszimmer?
  • Gibt es eine vom Flur erreichbare Küche?
  • Ist das Bad für alle zu erreichen, ohne andere Räume zu durchqueren?
  • Besteht die Möglichkeit, einen Raum (beispielsweise sogar mit Balkon) zu einem gemeinsamen Wohnzimmer umzuwandeln?
  • Gibt es möglicherweise ein Kellerabteil als Lagerfläche?

Ein gemeinsamer Raum ist einerseits – und falls gewünscht – wichtig für den Zusammenhalt in der Gemeinschaft, und oft an die Küche angebunden. In einer reinen Zweck-WG ist dies nicht unbedingt ausschlaggebend. Allerdings ist es auch eine finanzielle Überlegung, ob man sich diesen „Luxus“ leisten kann oder möchte.

Auf was sollte man bei den Mitbewohnern achten?

Klar, wenn man eine WG gründen möchte, braucht man die (geeigneten) Mitbewohner. Während es im Studium nicht sonderlich schwer ist, Gleichgesinnte kennenzulernen und sich Wohnraum mit ihnen zu teilen, sieht es in späteren Phasen schon anders aus. Generell gilt: Der beste Freund oder die beste Freundin ist noch lange nicht der perfekte Mitbewohner.

Bei der Auswahl und in den Gesprächen sollte man sich deshalb auf eine gemeinsame Basis des Zusammenlebens einigen. Stehen ausgelassene Partys, geselliges Miteinander oder eher abgeschiedenes Lernen und Arbeiten im Fokus? Welche Rolle spielen Ordnung und Sauberkeit? Um Zoff im Nachhinein zu vermeiden, sollte man sich vorab bewusst sein, worauf man sich einlässt.

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Zweck-WG oder freundschaftliches Zusammenleben?

Vor allem bei Studierenden, die vielleicht sogar gemeinsame Kurse besuchen, bietet sich eine Wohnform an, die über das rein Zweckmäßige hinausgeht. Gesellige abendliche Runden sind dann möglich – allerdings nur, wenn dies auch im Sinne aller Mitbewohner ist. Deshalb sollte man bei der Auswahl darauf achten, dass alle ähnliche Interessen verfolgen, was die Ausrichtung der WG angeht. Dient die WG lediglich dazu, günstig zu wohnen und nutzt sie hauptsächlich zum Lernen für die Uni oder Arbeiten im Homeoffice, bietet sich eher eine Zweck-WG an.

WG gründen – was ist beim Mietvertrag wichtig?

Wenn man vorhat, eine WG zu gründen, gibt es beim Mietvertrag verschiedene Möglichkeiten. Welche sich anbietet, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Fragen sollte man sich dabei stellen:

  • Soll es einen Hauptmieter geben – und möchte man selbst diese Rolle übernehmen? Dann bietet sich ein Untermietvertrag an.
  • Können die anderen Mitbewohner in der WG bleiben, wenn der Hauptmieter auszieht? Auch das kann im Vertrag festgehalten werden.
  • Wer übernimmt die Kaution, oder wird sie anteilig aufgeteilt? Die Rückzahlung muss im Vertrag festgehalten werden, wenn die Kaution aufgeteilt wird.
  • Wie werden die Nebenkosten bezahlt bzw. aufgeteilt? Durch eine vertragliche Regelung erspart man sich nachträglichen Ärger.

Wie sieht es mit Strom, Internet und Telefon aus?

Nach Absprache mit dem Vormieter besteht oft die Möglichkeit, bestehende Verträge zu übernehmen. Damit kann man sich die Suche nach einem entsprechenden Anbieter für Strom oder Internet bzw. Telefonie sparen. Doch nicht immer bietet es sich an, diesen bequemeren Weg zu gehen. Hat man beispielsweise einen langjährigen Vertrag mit günstigen Konditionen, ist es sinnig, diesen in die WG mitzubringen. Außerdem kann man auch bei einem Neuabschluss oftmals Geld sparen, wenn man von den Neukundenangeboten profitiert.

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Putzplan und Ordnung – welche Regeln helfen in der WG?

Vor allem Studierende, die zum ersten Mal alleine wohnen, genießen oft die unbeschwerte Freiheit, die das WG-Leben mit sich bringt. Allerdings stellt sich meistens nach einiger Zeit heraus, dass es ganz ohne Putzplan oder vielleicht sogar regelmäßigen WG-Meetings, in denen wichtige Punkte angesprochen werden, doch nicht klappt.

In vielen Wohngemeinschaften wird der Putzplan so organisiert, dass jeder abwechselnd einmal pro Woche die Reinigung der gemeinschaftlichen Räume wie Küche, Bad, Flur und gegebenenfalls Wohnzimmer übernimmt. Dabei bietet es sich an, nicht einen speziellen Putz-Tag zu planen, sondern lieber einen Zeitraum (beispielsweise am Wochenende), um mehr Flexibilität zu gewähren. Profi-Tipps für einen Jahresputzplan finden Sie hier.

Hinweis: Bei Berufstätigen, die in einer Zweck-WG zusammenleben, kann es sich lohnen, zusammen eine Haushaltshilfe zu engagieren. Dadurch entfällt die Diskussion um den Putzplan.

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