15. Februar 2024, 10:56 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Im eigenen Garten möchten die meisten ungestört und auch unbeobachtet sein. Ein hoher Zaun als Sichtschutz kann vor neugierigen Blicken helfen. Doch je nach Bundesland dürfen Zäune eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Ein Gartenzaun ist dekorativ, grenzt das eigene Grundstück optisch ab, verhindert, dass Mensch und Tier ungewollt den Garten betreten und ist zudem ein Sicht- und Lärmschutz. Jedoch kann er auch für Probleme mit dem Nachbarn sorgen. Der eine erfreut sich an dem Zaun, dem anderen ist er lästig und zu hoch. Deshalb sollte man bereits bei der Errichtung auf die Höhe des Gartenzauns achten. Was erlaubt ist, variiert in den einzelnen Bundesländern.
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Was beim Errichten eines Gartenzauns zu beachten ist
Je nach Bundesland bestehen verschiedene Auflagen und auch Verpflichtungen über die zulässige Höhe eines Gartenzauns. Bis auf die Bundesländer Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern, sowie innerhalb von Ortschaften in Baden-Württemberg gilt, dass ein Zaun aufgestellt werden muss, wenn der Nachbar dies wünscht.
Jedoch gibt es Unterschiede. So besteht in Berlin, Brandenburg und Niedersachen das Prinzip der „Rechtseinfriedung“. Liegen dabei zwei Grundstücke nebeneinander, muss derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen, dessen Grundstück auf der linken Seite liegt – von der Straße aus gesehen. In diesen drei Bundesländern muss der entsprechende Nachbar hierbei allein für die Kosten aufkommen.
Anders sieht es außerhalb von Ortschaften in Baden-Württemberg, in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen aus. Dort gilt eine gemeinsame Zuständigkeit zwischen Eigentümer und Nachbar. Das bedeutet, wenn der Nachbar einen Zaun zwischen den Grundstücken errichten möchte, müssen beide Seiten die Kosten tragen.
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Zulässige Gartenzaunhöhe der einzelnen Bundesländer
Bundesweit gilt die Regelung der „ortsüblichen Einfriedung“. Das bedeutet, dass Mauern und Zäune optisch in die Straße oder das Wohngebiet passen müssen. Zusätzlich gelten folgende Regeln, wie hoch ein Gartenzaun sein darf:
- Baden-Würtemberg: innerorts 1,50 m hoher Zaun an der Grundstücksgrenze; außerorts nur 50 cm von der Grenze entfernt (§11 Nachbarrecht)
- Berlin: ca. 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§23 Beschaffenheit)
- Brandenburg: ca. 1,25 m hoher Maschendrahtzaun (§32 Beschaffenheit)
- Hamburg: im Vorgarten bis 1,50 m; hintere Nachbargrenze bis 2,00 m (§11 HBauO Einfriedungen)
- Hessen: ca. 1,20 m hoher Maschendrahtzaun (§15 Beschaffenheit)
- Niedersachsen: bis zu 1,20 m hoher Zaun (§28 Beschaffenheit der Einfriedung)
- Nordrhein-Westfalen: ca. 1,20 m hohe Mauer oder Zaun (§35 Beschaffenheit)
- Rheinland-Pfalz: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§39 Einfriedungspflicht)
- Saarland: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§43 Einfriedungspflicht)
- Sachsen-Anhalt: bis 2,00 m hoher Zaun (§23 Anforderungen an Grundstückseinfriedungen)
- Schleswig-Holstein: ein etwa 1,20 m hoher Zaun aus Maschendraht (§31 Beschaffenheit der Einfriedigung)
- Thüringen: 1,20 m hoher Zaun aus festem Maschendraht (§39 Einfriedungspflicht)
In Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es keine gesonderten Beschränkungen. Jedoch kann es sein, dass Gemeinden und Städte eigene Regelungen aufgestellt haben. Im Zweifel ist es ratsam, bei der zuständigen Baubehörde der Stadt oder der Gemeinde nach der Einfriedungssatzung zu fragen.
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Sonderfall Sichtschutzzaun
Wird ein Zaun nicht als symbolische Grenze gezogen, sondern als Sichtschutz, gelten andere Höhen. Ortsüblich liegt das Höhenmaß eines Sichtschutzzauns zwischen 1,70 und 1,90 m. Oft gelten sie dadurch als bauliche Anlage, wodurch eine Baugenehmigung vonnöten sein kann.
Immer zuerst mit dem Nachbarn sprechen
„Die Höhe des Gartenzauns ist ein typischer Streitfall unter Nachbarn. Nicht selten landen diese Fälle vor einer Schiedsstelle oder sogar vor Gericht. So weit muss es allerdings nicht kommen. Es lohnt sich, vorab mit dem Nachbarn zu sprechen, wenn man einen Gartenzaun plant. Somit kann man sich Ärger ersparen und ein gutes Verhältnis in der Nachbarschaft bewahren.“– Felix Mildner, Redaktionsleiter