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Voraussetzungen, Antrag …

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wohnberechtigungsschein

Frau unterschreibt wohl einen Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Dokument in Deutschland, mit dem eine Sozialwohnung mieten kann. myHOMEBOOK erklärt, worauf man achten muss Foto: Getty Images/Westend61
Isa Kabakci
Redakteur

9. September 2024, 5:49 Uhr | Lesezeit: 7 Minuten

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein Dokument, das den Zugang zu einer Sozialwohnung ermöglicht. Diese Wohnungen zeichnen sich durch vergleichsweise niedrige Mieten aus. Doch wer hat Anspruch auf den WBS, und wie erhält man ihn?

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In vielen deutschen Städten steigen die Wohnungsmieten rapide an. Ein Wohnberechtigungsschein kann hier Abhilfe schaffen, da er den Zugang zu günstigeren Wohnungen ermöglicht. Um einen solchen Schein zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Welche Kriterien genau gelten, erfahren Sie im Folgenden.

Wohnberechtigungsschein (WBS) einfach erklärt

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtliches Dokument, das vom Wohnungsamt oder einer anderen zuständigen Behörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgestellt wird. Er dient dazu, Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. In Deutschland gibt es staatlich geförderte Wohnungen, die umgangssprachlich auch als Sozialwohnungen bezeichnet werden. Diese Wohnungen sind in der Regel preisgünstiger als frei finanzierte Wohnungen und bieten somit eine wichtige Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen. Der WBS bestätigt, dass eine Person oder ein Haushalt berechtigt ist, eine solche Wohnung zu beziehen. Grundlage hierfür sind das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) und das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG), daraus vor allem der Paragraf 27, der Fragen rund um den WBS regelt.

Ein entscheidender Faktor ist das Einkommen des Antragstellers. Dieses darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, die je nach Bundesland, Stadt und Haushaltsgröße variiert. Zur Berechnung des relevanten Einkommens wird das jährliche Bruttoeinkommen herangezogen, von dem verschiedene Freibeträge und Abzüge, wie etwa Werbungskostenpauschalen oder Unterhaltspflichten, abgezogen werden können.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wurde erstmals im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, genauer gesagt in den 1950er Jahren. Die Einführung des WBS erfolgte als Reaktion auf die damalige Wohnungsnot und den erheblichen Bedarf an Wohnraum nach dem Krieg.



Bis zu welchem Einkommen bekommt man einen Wohnberechtigungsschein?

Oft stellt sich die Frage, bei welchem Einkommen man berechtigt ist, einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu erhalten. Deutschland zeigt sich hier erneut von seiner unübersichtlichen und uneinheitlichen Seite, denn die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland, Stadt oder Kommune. Diese Grenzen basieren auf dem jährlichen Bruttoeinkommen des Haushalts, von dem bestimmte Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. In Paragraf 9 des WoFG findet man allerdings Orientierungswerte, die in einigen Regionen Deutschlands angewendet werden:

  • Für einen Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
  • Für einen Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
  • Zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person: 4100 Euro

Außerdem heißt es weiter: „Sind zum Haushalt rechnende Personen Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze nach Satz 1 für jedes Kind um weitere 500 Euro.“

Je nach Wohnort können die Einkommensgrenzen höher oder niedriger sein, insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten, wo die Lebenshaltungskosten höher sind. Daher ist es immer empfehlenswert, die genauen Grenzwerte bei der zuständigen Wohnungsbehörde oder online auf den Webseiten der Städte zu prüfen.

Wie lange darf man in der Wohnung leben?

Wer mit einem WBS eine Wohnung bekommen hat, möchte da womöglich auch nicht so schnell wieder raus, da die Mieten doch durchaus niedrig sind. Allerdings kann es vorkommen, dass man einen besser bezahlten Job findet und dementsprechend ein höheres Gehalt vorweisen kann.

Eine fixe Bindung beziehungsweise Maximalmietdauer gibt es hierbei nicht. Auch wenn man nach einem Jobwechsel beispielsweise mehr verdienen und damit über der Einkommensgrenze liegen sollte, gilt für den Mieter der Kündigungsschutz nach Paragraf 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Das deutsche Mietrecht sieht keine Kündigung aufgrund einer Einkommenssteigerung vor. Eine höhere Einkommenssituation führt also nicht zum Verlust des Wohnrechts. Mieter dürfen in ihrer Sozialwohnung bleiben, selbst wenn sie die ursprüngliche Einkommensgrenze überschreiten.

Allerdings kann es bei einer Einkommenssteigerung unter bestimmten Umständen zu einer Anpassung der Miete kommen, insbesondere wenn dies vertraglich vereinbart wurde. In einigen Bundesländern wurden Regelungen zur sogenannten Fehlbelegungsabgabe eingeführt. Diese Abgabe erlaubt es Vermietern, bei Überschreitung der Einkommensgrenzen eine zusätzliche Miete zu verlangen. Die Abgabe soll den finanziellen Vorteil der Sozialwohnung ausgleichen, zwingt die Mieter jedoch nicht zum Auszug. Das gilt vor allem seit 2016 in Hessen.

Arten von WBS

Es gibt nicht nur einen Wohnberechtigungsschein (WBS), sondern verschiedene Varianten, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Zum einen gibt es den allgemeinen WBS, der an Personen vergeben wird, die die festgelegten Einkommensgrenzen einhalten. Zum anderen existieren spezielle Wohnberechtigungsscheine, die an Personen vergeben werden, die aufgrund besonderer Umstände oder Lebenssituationen einen erleichterten Zugang zu Sozialwohnungen benötigen. Die Regelungen dafür sind jedoch nicht einheitlich festgelegt und können variieren. Um verschiedene WBS-Arten genauer anzuschauen, nehmen wir als Beispiel Berlin.

Für den Bezug der meisten Sozialwohnungen sind spezielle Wohnberechtigungsscheine, wie der „WBS 100“ oder „WBS 140“, erforderlich. Der „WBS 100“ bestätigt, dass die bundesweit geltende Einkommensgrenze gemäß Paragraf 9 Absatz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) nicht überschritten wird. Im Gegensatz dazu erlaubt der „WBS 140“ eine Überschreitung dieser Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent. Durch eine besondere Regelung in Berlin, umgangssprachlich als „Berliner Einkommensgrenze“ bekannt, ist es auch bei dieser erhöhten Einkommensgrenze möglich, eine Sozialwohnung zu beziehen. Darüber hinaus existieren weitere Scheine wie der „WBS 160“, „WBS 180“ und „WBS 220“.

Wie viel Wohnraum bekommt man mit WBS?

Jedes Bundesland hat eigene Regelungen zur Wohnraumförderung, die festlegen, welche Wohnungsgrößen mit einem WBS zulässig sind. Hierzu bleiben wir beim Berliner Beispiel. Dort ist fest geregelt, auf wie viel Wohnraum man Anspruch mit einem WBS hat.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen schreibt dazu: „Je ein Wohnraum für den Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Einem Ehepaar mit drei Kindern steht daher maximal eine Wohnung mit fünf Wohnräumen zu.“ Allerdings kann wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse auch zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden.

Als weiteres Beispiel nehmen wir die Regelung in Hamburg. Und zwar ist dort die Wohnungsgröße fest geregelt. Demnach gilt für einen Einpersonenhaushalt eine Wohnungsgröße von maximal 50 Quadratmeter, für einen Zweipersonenhaushalt 60 Quadratmeter, für einen Dreipersonenhaushalt 75 Quadratmeter, für einen Vierpersonenhaushalt 90 Quadratmeter und für mehr als vier zum Haushalt zählenden Personen erhöht sich die Wohnfläche um 15 Quadratmeter pro Person.

Wie lange ist ein WBS gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. Die Gültigkeit des WBS startet am Tag der Ausstellung und läuft exakt zwölf Monate. Innerhalb dieser Frist kann der Schein genutzt werden, um nach einer passenden Sozialwohnung zu suchen und diese zu beziehen. Obwohl die spezifischen Regelungen in einzelnen Bundesländern und Städten leicht abweichen können, beträgt die übliche Gültigkeitsdauer in den meisten Fällen ein Jahr.

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Wie beantragt man WBS?

Auch bei dieser Frage gilt: jedes Bundesland (beziehungsweise auch jede Stadt) handhabt das unterschiedlich. Man kann den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Wohnungsbehörde oder dem Bürgeramt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragen. Der Prozess ist relativ standardisiert, kann jedoch je nach Region leicht variieren.

Wichtig ist vor allem, dass man im Voraus prüft, ob man überhaupt berechtigt ist und die Voraussetzungen für einen WBS erfüllt. Zudem sollte man auch stets die wichtigsten Unterlagen parat haben. In der Regel gehören dazu beispielsweise der Personalausweis oder Reisepass, Einkommensnachweise und Nachweise über Sozialleistungen.

Das Antragsformular bekommt man so gut wie immer auf der Webseite der jeweiligen Stadt beziehungsweise Gemeinde oder auch direkt vor Ort im Bürgeramt.

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