27. August 2020, 4:34 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten
Vor allem in Ballungszentren sind Wohngemeinschaften gefragt, da man sich die Miete teilen kann. Aber bedeutet das auch, dass man sich einen gemeinsamen Briefkasten teilen muss?
Wohngemeinschaften sind insbesondere in Studentenstädten beliebt. Schließlich bieten sie oft gut gelegenen, günstigen Wohnraum. Vermieter können solche Wohngemeinschaften nur selten untersagen und müssen sie hinnehmen. In den WGs teilen sich die Bewohner Küche, Bad, Flur und gegebenenfalls auch den Balkon. Aber wie sieht es mit dem Briefkasten in der Wohngemeinschaft aus?
Wohngemeinschaft muss sich Briefkasten teilen
Die Vermieter sind jedoch nicht verpflichtet, jedem Mitbewohner der Wohngemeinschaft einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Grundsätzlich gehört ein Briefkasten zum vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung, so dass Mieter einen Anspruch darauf haben. Mieter einer Wohnungseigentümergemeinschaft können jedoch, wenn es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, keinen eigenen und von ihren Mitbewohnern abgesonderten Briefkasten verlangen, entschied das Amtsgericht Ebersbach (Az.: 7 C 1/20).
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Es gehört nicht zum vertragsgemäßen Zustand der Wohnung, diese mit mehreren Briefkästen auszustatten. Entscheiden sich Mieter, in einer Wohngemeinschaft zu leben, müssen Räume und Einrichtungen der Mietsache geteilt werden. Dazu gehört auch der Briefkasten.
Nervige Papierflut Was man gegen unerwünschte Werbung im Briefkasten tun kann
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Unerwünschte Werbung im Briefkasten
Auch in Wohngemeinschaften kann es passieren, dass der Briefkasten mit unerwünschter Reklame überläuft. Vor allem, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt leben, kann sich die ungeliebte Werbung schnell vervielfachen. Doch das muss nicht sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie man gegen Supermarkt-Prospekte, Flyer und sonstiger Werbung im Briefkasten vorgehen kann.