Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Gut zu wissen

Müssen sich Wohngemeinschaften einen Briefkasten teilen?

Eine Frau steht vor dem Briefkasten
Haben Bewohner einer WG ein Anrecht auf einen separaten Briefkasten? Foto: Getty Images
myHOMEBOOK Logo
myHOMEBOOK Redaktion

27. August 2020, 4:34 Uhr | Lesezeit: 2 Minuten

Vor allem in Ballungszentren sind Wohngemeinschaften gefragt, da man sich die Miete teilen kann. Aber bedeutet das auch, dass man sich einen gemeinsamen Briefkasten teilen muss?

Artikel teilen

Wohngemeinschaften sind insbesondere in Studentenstädten beliebt. Schließlich bieten sie oft gut gelegenen, günstigen Wohnraum. Vermieter können solche Wohngemeinschaften nur selten untersagen und müssen sie hinnehmen. In den WGs teilen sich die Bewohner Küche, Bad, Flur und gegebenenfalls auch den Balkon. Aber wie sieht es mit dem Briefkasten in der Wohngemeinschaft aus?

Wohngemeinschaft muss sich Briefkasten teilen

Die Vermieter sind jedoch nicht verpflichtet, jedem Mitbewohner der Wohngemeinschaft einen eigenen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Grundsätzlich gehört ein Briefkasten zum vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung, so dass Mieter einen Anspruch darauf haben. Mieter einer Wohnungseigentümergemeinschaft können jedoch, wenn es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter gibt, keinen eigenen und von ihren Mitbewohnern abgesonderten Briefkasten verlangen, entschied das Amtsgericht Ebersbach (Az.: 7 C 1/20).

Auch interessant: Was Mieter über Brief- und Paketkästen wissen sollten

Es gehört nicht zum vertragsgemäßen Zustand der Wohnung, diese mit mehreren Briefkästen auszustatten. Entscheiden sich Mieter, in einer Wohngemeinschaft zu leben, müssen Räume und Einrichtungen der Mietsache geteilt werden. Dazu gehört auch der Briefkasten.

Mehr zum Thema

Unerwünschte Werbung im Briefkasten

Auch in Wohngemeinschaften kann es passieren, dass der Briefkasten mit unerwünschter Reklame überläuft. Vor allem, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt leben, kann sich die ungeliebte Werbung schnell vervielfachen. Doch das muss nicht sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wie man gegen Supermarkt-Prospekte, Flyer und sonstiger Werbung im Briefkasten vorgehen kann.

Themen Mietrecht
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.