Direkt zum Inhalt wechseln
logo Das Do-it-yourself-Portal für Haus und Garten
Baumarktpartner von myHOMEBOOK
OBI Logo
Immobilien-Experte erklärt

Wohnung in 5 Schritten untervermieten

Wohnung untervermieten
Die Untervermietung der Wohnung ist für viele eine interessante Option. Was sollte man dabei achten? Foto: Getty Images / Getty Images / svetikd

27. Juli 2023, 17:11 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten

Wenn eine längere Reise oder ein Auslandsaufenthalt geplant ist, denken viele Mieter darüber nach, ihre Wohnung unterzuvermieten. Allerdings ist dies nicht ohne die Einhaltung einiger Regeln möglich. myHOMEBOOK-Autor und Immobilien-Experte Christopher Hnida erklärt, wie man richtig vorgeht.

Artikel teilen

Wer einen längeren Auslandsaufenthalt plant oder wem seine Wohnung zu groß ist und ein Zimmer ohnehin nicht genutzt wird, der kann seine Wohnung oder einen Teil davon untervermieten. Was es dabei zu beachten gilt und wie man am besten vorgeht, erfahren Sie in dieser Übersicht.

1. Die Genehmigung des Vermieters einholen

Dieser erste Schritt ist essenziell. Zwar hat man als Mieter einer Wohnung grundsätzlich das Recht, diese oder auch nur ein Zimmer unterzuvermieten. Wer das allerdings ohne vorherige Genehmigung des Vermieters tut, macht sein Mietverhältnis wegen „unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte“ fristlos kündbar.

2. Unterlagen des Untermieters einholen

Um sich für den richtigen Untermieter zu entscheiden, ist es ratsam, neben dem persönlichen Eindruck bei der Besichtigung auch Unterlagen einzuholen. Dies sollten folgende sein:

  • Eine Kopie des Personalausweises
  • Die letzten 3 Gehaltsnachweise
  • Eine aktuelle Schufaauskunft
  • Eine Mietschuldenfreiheitserklärung
  • Ggf. Nachweis über Versicherungen

3. Untermietvertrag schriftlich festhalten

Es gibt keine gesetzliche Formvorschrift für einen Untermietvertrag. Empfehlenswert ist allerdings, einen solchen Vertrag schriftlich aufzusetzen. Hier lassen sich dann Dinge wie Kündigungsfrist, Miethöhe usw. eindeutig regeln. Im Streitfall kann das sehr wichtig sein.

Auch die Nutzung der Wohnung kann hier geklärt werden. So ist es wichtig zu vereinbaren, dass eine Wohnung auch nur als solche und nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf. Auch müssen unbedingt Regelungen, die im Hauptmietvertrag enthalten sind, an den Untermieter weitergegeben werden.

Da man bei einer Untervermietung als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter der Wohnung weiterhin selbst für alles verantwortlich ist, ist es angebracht, sich ordentlich abzusichern und mit dem Untermieter klare Regelungen zu treffen. Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen für solche Verträge.

Auch interessant: Vorsicht bei Standard-Mietverträgen – worauf man achten sollte

4. Der Untermieter sollte Versicherungen nachweisen

Wenn man die Wohnung untervermieten möchte, ist es sinnvoll, im Untermietvertrag eine entsprechende Versicherungspflicht des Untermieters zu vereinbaren. Gerade bei längerer Vermietung oder wenn die Wohnung möbliert übergeben wird, ist dies zu empfehlen. Generell sollte auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung des Untermieters vorliegen.

Mehr zum Thema

5. Auch bei Untermiete gilt der Mietspiegel

Auch bei Untermietverhältnissen gelten gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Miethöhe. Allerdings ist die Miethöhe nicht abhängig von der Höhe der Hauptmiete. Wer also eine sehr geringe Miete zahlt, kann dennoch im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten entsprechend mehr Untermiete verlangen.

Christopher Hnida, Immobilien-Experte bei myHOMEBOOK

myHOMEBOOK meint

„Grundsätzlich kann ein Untermietverhältnis für alle Beteiligten eine gute Sache sein. Wichtig ist, dass alles ordentlich geregelt, genehmigt und schriftlich festgehalten ist. Dann steht der neuentstandenen WG nichts im Wege.“Christopher Hnida, Immobilien-Experte bei myHOMEBOOK
Themen Mietrecht
Aktuelle Angebote entdecken
OBI Logo
Anzeige
Deine Datensicherheit bei der Nutzung der Teilen-Funktion
Um diesen Artikel oder andere Inhalte über Soziale- Netzwerke zu teilen, brauchen wir deine Zustimmung für diesen .
Sie haben erfolgreich Ihre Einwilligung in die Nutzung dieser Webseite mit Tracking und Cookies widerrufen. Sie können sich jetzt erneut zwischen dem Pur-Abo und der Nutzung mit personalisierter Werbung, Cookies und Tracking entscheiden.