24. April 2022, 13:36 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten
Bei einem Umzug gibt es einiges zu beachten. Da passiert es schnell, dass die Bürokratie zwischen Kartons und Umzugshelfern in den Hintergrund gerät. Dabei gibt es in Deutschland bestimmte Regeln und Fristen, die im Falle eines Wohnungswechsels eingehalten werden müssen. Welche das sind und was es mit der Wohnungsgeberbestätigung auf sich hat, erfahren Sie hier.
Zugegeben: Der Bürokratie-Dschungel in Deutschland kann manchmal verwirrend sein. Vor allem, wer selten oder sogar zum ersten Mal umzieht, verliert da schnell den Überblick. Doch die Regel besagt: Wer innerhalb Deutschlands umzieht, unterliegt der allgemeinen Meldepflicht und hat dieser innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachzukommen. Das bedeutet: Nach einem Wohnort-Wechsel sollte man sich nicht allzu viel Zeit lassen, bis man der zuständigen Meldebehörde vor Ort seinen neuen Wohnsitz mitteilt. Diese Anmeldung des Wohnorts wird mithilfe einer sogenannten „Wohnungsgeberbestätigung“ vorgenommen, die der Eigentümer der Wohnung auszustellen hat.
Wohnungsgeberbestätigung – einheitliches Meldegesetz seit 2015
Seit der Vereinheitlichung des Meldegesetzes im Jahr 2015 wird die Anmeldung eines Wohnungs-Mieters beim Amt ausschließlich mit einer Wohnungsgeberbestätigung akzeptiert. Bei diesem Formular handelt es sich also um eine Bestätigung des Vermieters, dass der Mieter tatsächlich in die besagte Wohnung eingezogen ist. Das Ziel dieses bundesweit vereinheitlichten Meldegesetzes ist es, den Datenschutz der Bürger zu optimieren und die Verwaltungsabläufe beim Amt zu vereinfachen. Zudem soll das Meldegesetz unrechtmäßige Scheinanmeldungen verhindern, die in der Vergangenheit häufiger als Basis krimineller Handlungen dienten.
Wohnungsgeberbestätigung – die Pflicht des Vermieters
Die Anmeldung beim Bürgeramt ist seit der Einführung des einheitlichen Meldegesetzes nicht mehr allein Aufgabe des Mieters. Denn gemäß § 19 I S.1, 2 BMG ist auch der Vermieter einer Wohnung zu einer ordnungsgemäßen Mitwirkung verpflichtet. Kurz gesagt bedeutet das, dass der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung für seinen Mieter rechtzeitig und korrekt ausstellen muss. Innerhalb von zwei Wochen hat der Vermieter das Formular entweder direkt an die zuständige Behörde oder an den Mieter der Wohnung zu übergeben.
Weigert sich der Vermieter, dieser Pflicht nachzukommen oder verpasst die Frist von 14 Tagen nach Einzug des Mieters in die Wohnung, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Allerdings hat der Vermieter das Recht, eine andere Person damit zu beauftragen, die Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen.
Was muss eine Wohnungsgeberbestätigung beinhalten?
Die Wohnungsgeberbestätigung dient dazu, das Mietverhältnis mit der darin genannten Person offiziell zu bestätigen. Möchte man als Mieter oder Vermieter eigenständig eine solche Bestätigung erstellen, sind Angaben zu beiden Personen, zur Wohnung selbst und zum Einzugsdatum nötig.
Online gibt es außerdem nicht nur Vorlagen für eine vollständige Wohnungsgeberbestätigung, sondern auch fertige Formulare zum Download. Diese kann man einfach ausdrucken, ausfüllen und dem zuständigen Amt vorlegen.
Relevante Angaben für eine Wohnungsgeberbestätigung sind:
- Anschrift der Wohnung
- Name und Anschrift des Eigentümers
- Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen
- Datum des Einzugs
- Unterschrift des Vermieters zur Bestätigung des Mietverhältnisses
- Unterschrift der Mieter zur Bestätigung des Mietverhältnisses
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Welche Unterlagen müssen Mieter der Meldebehörde vorlegen?
Nach einem Umzug müssen in Deutschland meldepflichtige Personen folgende Unterlagen zur Anmeldung bei der zuständigen Meldebehörde vorlegen:
- Die Wohnungsgeberbestätigung: Diese muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein und eine Unterschrift vom Wohnungsgeber aufweisen. Die Bescheinigung kann innerhalb von zwei Wochen nachgereicht werden.
- Einen Personalausweis: Der Ausweis ist für die Anmeldung bei der Behörde zwingend notwendig. Dort wird dann direkt die neue Adresse auf dem Dokument hinterlegt.
- Der Meldeschein: Dieser ist in den meisten Bundesländern bereits durch ein elektronisches Dokument ersetzt worden. Informieren kann man sich hierzu beispielsweise beim zuständigen Bürgerbüro.
Welche Fristen muss man als Mieter einhalten?
Nach einem Umzug kann man sich als Mieter in Deutschland nicht beliebig viel Zeit lassen, bis man sich bei der Behörde anmeldet. Für meldepflichtige Personen gilt hierfür eine Frist von zwei Wochen, die nur in Ausnahmefällen verlängert werden kann. Bei diesem Termin im zuständigen Bürgeramt legt man den Personalausweis, die Wohnungsgeberbestätigung und gegebenenfalls den Meldeschein vor. Versäumt man als Mieter die Frist von 14 Tagen, kann dies unter Umständen bereits als Ordnungswidrigkeit gelten, die mit einer Geldstrafe einhergeht.
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Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?
Natürlich gibt es – wie fast immer – auch in diesem Fall einige Ausnahmen von der Regel. Denn laut Gesetz gibt es mehrere Personengruppen und Ausnahmefälle, bei denen keine Anmeldung beim Amt notwendig ist. Wer beispielsweise für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eine andere Wohnung bezieht und bereits bei einer Behörde in Deutschland gemeldet ist, braucht sich nicht an- bzw. umzumelden.
Auch Touristen mit einem Aufenthalt von weniger als drei Monaten müssen sich nicht beim Amt melden, ebenso wenig wie Asylbewerber, Patienten von Krankenhäusern oder Personen, die in Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt wohnen.
Praxis-Tipp: Damit beim Einzug alles reibungslos verläuft, sollten Mieter und Vermieter in regem Kontakt miteinander stehen und gemeinsam dafür sorgen, dass die Wohnungsgeberbestätigung und die Anmeldung rechtzeitig beim Amt vorliegen.