29. Juni 2022, 6:03 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Der Wohnungsschlüssel ist mit der wichtigste Gegenstand für Mieter und Vermieter. Auf ihn muss man besonders gut achtgeben. Aber wem darf man eigentlich den Schlüssel aushändigen und kann man sich absichern, wenn man ihn verliert? Der Deutsche Mieterbund klärt auf.
Der Moment, in dem Mieter die Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus erhalten, ist ein besonderer. Dann hat man endlich alleinigen Zugang zu den eigenen vier Wänden. Und genau aus diesem Grund sind die Wohnungsschlüssel auch so wichtig – verliert man sie, herrscht erst einmal Panik und Chaos. Was ist aber, wenn mein Nachbar meinen Wohnungsschlüssel verliert? Und wem darf ich überhaupt die Schlüssel geben – der Deutsche Mieterbund beantwortet wichtige Fragen.
Wie viele Schlüssel muss mir mein Vermieter geben?
„Der Vermieter muss beim Einzug ausreichend Schlüssel für alle Haushaltsangehörigen bereitstellen“, erklärt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbundes in Berlin. Das gelte nicht nur für den Wohnungsschlüssel, sondern auch für Briefkasten, Keller und mögliche andere Zugänge. „Es sollten zumindest alle Erwachsenen einen Schlüssel erhalten“, sagt auch Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht beim Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin.
Sich um die genaue Anzahl mit seinem Vermieter zu streiten, lohnt sich in der Regel nicht. „Wenn ich einen Anspruch auf vier Schlüssel habe und nur drei bekomme, überlege ich mir natürlich, ob ich deswegen gleich beim Einzug auf die Barrikaden gehen will“, sagt Hartmann. Übrigens: Zurückbehalten darf der Vermieter keinen der vorhandenen Schlüssel.
Wem darf ich meine Schlüssel geben?
„Ich bin als Mieter frei“, sagt Mieterbund-Sprecherin Hartmann. „Ich kann meine Schlüssel Verwandten, Nachbarn oder Freunden geben.“ Kurz: Jedem, dem man vertraut.
Welche Versicherung kommt für einen Schlüsselverlust auf?
Unter Umständen springt hier die Privathaftpflichtversicherung des Mieters ein. Die Versicherung könne die Kosten für den Austausch der Schlösser oder auch für das Auswechseln der gesamten Schließanlage übernehmen, sagt Mathias Zunk, Ansprechpartner für Verbraucher beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Allerdings müsse der Verlust von Schlüsseln, in den Bedingungen häufig „private fremde Schlüssel“ genannt, ausdrücklich in der Versicherung eingeschlossen sein. Außerdem kann je nach Tarif und Vertrag eine Selbstbeteiligung des Kunden vereinbart sein.
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Muss ich beim Auszug alle Schlüssel zurückgeben?
Ja. „Ich muss dem Vermieter die Anzahl von Schlüsseln zurückgeben, die er mir gegeben hat“, sagt Hartmann. Hat der Mieter zusätzliche Schlüssel anfertigen lassen, muss er auch die zurückgeben.
„Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die zusätzlichen Schlüssel habe ich in der Regel nicht“, sagt Wagner. Was man tun dürfe, wenn man dem Vermieter partout nicht die Extraschlüssel ohne Erstattung aushändigen will, sei, sie vor den Augen des anderen unbrauchbar zu machen.