
3. Januar 2025, 5:42 Uhr | Lesezeit: 3 Minuten
Wer seinem Messstellenbetreiber nicht regelmäßig aktuelle Zählerstände übermittelt, muss damit rechnen, dass dieser die Verbräuche schätzt – und sich irrt. Das Ablesen kann sich darum lohnen.
Der Jahreswechsel ist eine ideale Gelegenheit zum Ablesen der Zählerstände für Strom und Gas. Wie die Verbraucherzentrale Brandenburg betont, ist dies nicht nur für die persönliche Kontrolle des Energieverbrauchs sinnvoll, sondern auch, um die Abrechnung auf Basis tatsächlicher Werte zu erleichtern. Hier erfahren Sie, warum diese einfache Maßnahme Konflikte vermeiden kann und wie man Fehler bei der Datenübermittlung vermeidet.
Warum es sinnvoll ist, die Zählerstände selbst abzulesen
Einmal jährlich die eigenen Zählerstände zu notieren, ist laut der Verbraucherzentrale Brandenburg empfehlenswert. Mieter lesen ihren Stromverbrauch in den meisten Fällen selbst ab und melden den Zählerstand dem Energieversorger. Besonders zum Jahreswechsel bietet sich diese Maßnahme an, da sie gleich zwei Vorteile mit sich bringt.
- Zum einen ermöglicht die Dokumentation der Zählerstände eine bessere Nachvollziehbarkeit des eigenen Verbrauchs. Wer jedes Jahr am selben Stichtag, etwa zum Jahreswechsel, die Werte notiert, kann die Entwicklung des Verbrauchs mit Vorjahren vergleichen. Eine Erhöhung der Werte kann zudem als Anreiz dienen, im neuen Jahr sparsamer mit Energie umzugehen.
- Zum anderen sollte man die selbst abgelesenen Zählerstände an den Energieversorger oder Messstellenbetreiber übermitteln. Die Verbraucherzentrale erklärt, dass so die Abrechnung auf Basis tatsächlicher Werte erfolgen kann. Dies minimiert Konflikte, da der Vertragspartner den Verbrauch nicht schätzen muss, was potenzielle Abweichungen und Streitpunkte reduziert.
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Richtige Datenübermittlung und typische Fehler vermeiden
Für eine korrekte Abrechnung ist neben dem Zählerstand auch die Zählernummer essenziell. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass bei der Übermittlung über ein Webformular genaue Vorgaben gemacht werden, wo die jeweiligen Daten eingetragen werden müssen. Bei einem Kundenkonto sind die Zählernummern in der Regel bereits hinterlegt, sodass hier Fehlerquellen reduziert werden.
Eine Manipulation der Zählerstände, etwa durch zu niedrige Angaben, um geringere Kosten zu haben, ist keine empfehlenswerte Strategie. Der Rechtsexperte Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: „Denn einerseits findet immer eine Prüfung auf Plausibilität statt. Und andererseits werden die Zähler irgendwann doch vom Messstellenbetreiber abgelesen.“ Dies könne zu unangenehmen Nachzahlungen führen, da alle aufgelaufenen Verbräuche rückwirkend in Rechnung gestellt werden.

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Ausnahme bei modernen Zählern
Wer bereits einen fernablesbaren Zähler oder einen sogenannten Smart Meter installiert hat, kann sich das jährliche Ablesen meist sparen. Diese Geräte sind in der Lage, die Verbrauchsdaten automatisch an den Messstellenbetreiber oder Versorger zu übermitteln.
Mit Material der dpa