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Rechtslage

Braucht man unbedingt einen Gartenzaun?

Gartenzaun
Zum Nachbarn hat man meist einen Gartenzaun. Aber ist der eigentlich Pflicht? Foto: Getty Images / Antema
Katharina Regenthal
Redakteurin

24. Mai 2024, 14:43 Uhr | Lesezeit: 5 Minuten

Um das eigene Grundstück von den Nachbarn oder etwa von der Straße und dem Gehweg abzugrenzen, errichten viele Eigentümer einen Zaun. Aber ist ein Gartenzaun eigentlich Pflicht?

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Ein Gartenzaun erfüllt in der Regel mehrere Zwecke. Zum einen grenzt er das Grundstück klar von den Nachbarn ab. Zum anderen kann so verhindert werden, dass etwa Unbefugte den Garten beziehungsweise das Grundstück betreten. Außerdem bietet so ein Zaun auch eine gewisse Sicherheit, wenn man etwa Haustiere oder Kinder hat. Dank der Abgrenzung können die nicht so einfach davonlaufen. Der eine oder andere bevorzugt dagegen fließende Grenzen und würde lieber auf einen Zaun verzichten. Aber wie ist das eigentlich geregelt? Muss man hierzulande überhaupt einen Zaun um das Grundstück errichten? myHOMEBOOK klärt auf.

Muss man einen Zaun errichten?

Wie so häufig bei Vorschriften oder bestimmten Gesetzgebungen gilt auch beim Thema Zaun: Je nach Bundesland und Kommune kann es unterschiedliche Vorgaben geben. Geregelt wird das meist über das Nachbarrechtsgesetz des jeweiligen Bundeslands unter dem Punkt Einfriedung. Einfriedung bezeichnet die Abgrenzung beziehungsweise umschließende Grenze eines Grundstücks – etwa durch Mauern, Hecken oder Zäune.

Grundsätzlich gibt es aber keine Pflicht, einen Zaun aufzustellen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist lediglich festgelegt, dass jeder Grundstückbesitzer das Recht auf Zäune oder andere Arten der Einfriedung hat, um sein Grundstück vor Unbefugten zu schützen, solange er sich an geltende Vorschriften hält (gemäß § 903). In einigen Bundesländern ist allerdings über das Nachbarrechtsgesetz geregelt, dass es zwar keine generelle Pflicht für einen Gartenzaun gibt – aber einer errichtet werden muss, wenn der Eigentümer des Nachbargrundstücks es verlangt.

Bei einer Einfriedung handelt es sich um eine Abgrenzung zu einem anderen Grundstück oder auch die Umgrenzung des eigenen. Dafür müssen aber nicht nur Zäune aufgestellt werden – es gibt verschiedene Mittel, die in folgende Kategorien unterteilt sind:

  • Tote Einfriedung: Bei der sogenannten toten Einfriedung handelt es sich um Gartenzäune, Mauern oder auch Schranken.
  • Lebende Einfriedung: Lebende Einfriedungen sind etwa Hecken, Büsche, Bäume oder Sträucher.
  • Offene Einfriedung: Eine offene Einfriedung ist lichtdurchlässig, wie etwa ein grobmaschiger Drahtzaun.
  • Geschlossene Einfriedung: Bei einer geschlossenen Einfriedung hat man automatisch auch noch einen Sichtschutz – etwa durch eine Mauer.

Auch interessant: Hecke des Nachbarn zu hoch? Das sagt ein Anwalt dazu

Wann man sich die Kosten für einen Zaun teilt

Beim Thema Zaun geht es meist nicht nur um die Entscheidung, ob überhaupt einer errichtet werden soll, sondern vor allem auch um die Kosten. Teilt man sich diese mit dem Nachbarn? Ist nur eine Seite zuständig? Auch hier gibt es wieder unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland. Eigentümer müssen sich also vorab immer über das geltende Nachbarrechtsgesetz informieren.

Besteht eine Einfriedungspflicht, wenn der Nachbar es verlangt, dann teilen sich die Nachbarn in der Regel die Kosten. Gilt diese Pflicht nicht, kommt der Grundstückseigentümer für die Kosten auf. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen gilt außerdem die sogenannte Rechtseinfriedung. Hier kommt der Eigentümer immer für den Zaun auf der rechten Seite (von der Straße aus gesehen) seines Grundstücks auf.  

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Abstände, Höhe, Optik – das gilt es zu beachten

Will man einen Zaun errichten, müssen Abstände und Höhen beachtet werden. So gilt ein Zaun oder eine Mauer in der Regel als eine bauliche Anlage. Es bedarf allerdings meist keiner Baugenehmigung, wenn eine Höhe von 1,20 Metern bis 1,25 Metern nicht überschritten wird.

Wichtig ist, dass man eine ortsübliche Einfriedung vornimmt. Auch diese variiert wieder nach Bundesland oder sogar je nach Gemeinde. Denn mit der ortsüblichen Einfriedung soll ein einheitliches Erscheinungsbild geschaffen werden. Bei der Entscheidung für einen Zaun muss man sich also in der Regel auch daran orientieren, wie im Ort oder in der Region Grundstücke typischerweise abgegrenzt werden. Dabei geht es nicht nur um Optik, sondern auch um Höhe und Materialien.

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Will man ohne Einverständnis des Nachbarn einen Zaun errichten, dann muss dieser einen gewissen Abstand zum Nachbargrundstück haben. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorgaben – meist sind es aber etwa 50 Zentimeter. Baut man den Zaun gemeinsam, kann man ihn auf der Grundstücksgrenze errichten.

Beim Aufstellen eines Zauns muss man auch darauf achten, in welche Richtung die „schöne“ Seite zeigt. Die sollte nämlich immer nach außen zeigen. Heißt, wenn man einen Zaun zur Straße aufstellt, dann zeigt die schönere Seite zur Straße. Gleiches gilt für die Abgrenzung zum Nachbarn. Auch die Zaunpfosten müssen auf der eigenen Seite stehen und die andere Seite zum Nachbarn zeigen. Errichtet man den Zaun gemeinsam, muss man sich einigen oder nachsehen, ob es ortsspezifische Regelungen und Vorgaben gibt.

Katharina Regenthal
Redakteurin

Streit unter Nachbarn verhindern

„Viele Themen können unter Nachbarn zu Streit führen. Auch der Gartenzaun hat Potenzial – Optik, Höhe und Abstände können für Unstimmigkeiten sorgen. Deshalb sollte man am besten vorher einmal mit den Nachbarn sprechen, bevor man den Zaun errichtet. Vielleicht findet man ja dann doch noch einen Kompromiss – gerade beim Thema Optik.“

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